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28-Jähriger attackiert - Bundespolizei leistet Erste Hilfe
Recklinghausen (ots) -
Am gestrigen Tag (17. April) soll es zwischen zwei Männern innerhalb weniger Stunden zweimal zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein. Einer der Männer wurde dabei stark verletzt. Bundespolizisten versorgten den Geschädigten bis zum Eintreffen des Rettungswagens.
Gegen 21:10 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Hauptbahnhof Recklinghausen, als sie von einer 33-Jährigen auf eine verletzte Person am ZOB aufmerksam gemacht wurden. Vor Ort trafen die Beamten auf einen 28-Jährigen, der nicht ansprechbar auf dem Boden lag. Dieser wies zudem eine blutende Platzwunde im Gesicht auf. Die Polizisten führten unverzüglich Erste Hilfe-Maßnahmen durch und forderten einen Rettungswagen an. Wenig später trafen die Rettungssanitäter ein, versorgten den Wohnungslosen und brachten diesen anschließend in ein Krankenhaus.Die Zeugin (33) gab gegenüber den Beamten an, den Verletzten zu kennen und teilte ihnen seine Personalien mit. Zudem äußerte sie, dass der Deutsche am Nachmittag in eine körperliche Auseinandersetzung mit einem 39-Jährigen geraten sein soll. Dabei soll dieser mit Fäusten und einem Schlagring in das Gesicht des Geschädigten geschlagen haben. Nach dieser Auseinandersetzung soll der deutsche Staatsbürger bereits in einem Krankenhaus untersucht worden sein. Dabei soll ihm ein Nasenbeinbruch diagnostiziert worden sein. Anschließend soll er das Krankenhaus eigenständig verlassen haben. Am Abend, gegen 20:30 Uhr, soll es dann erneut zu einer Schlägerei zwischen dem Wohnungslosen und dem Recklinghäuser gekommen sein, bei der sich der 28-Jährige die Platzwunde zugezogen haben soll. Aufgrund dessen, dass der Tatverdächtige der Zeugin bekannt war, teilte sie den Bundespolizisten seine Personalien mit.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.
Diese Meldung wurde am 18.04.2024, 04:08 Uhr durch die Bundespolizeidirektion Sankt übermittelt.
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Kriminalstatistik zur Gewaltkriminalität im Kreis Dortmund
Über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden im Kreis Dortmund im Jahr 2022 insgesamt 2912 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität registriert, 19% davon blieben versuchte Straftaten. In 25 Fällen wurde mit einer Schusswaffe gedroht, in 16 Fällen auch von ihr Gebrauch gemacht. Im letzten Jahr lag die Aufklärungsquote der Straftaten mit gewalttätigem Hintergrund bei 66%. Von insgesamt 2344 Tatverdächtigen konnten 1967 Männer und 377 Frauen identifiziert werden. 41% der Tatverdächtigen sind nicht-deutscher Herkunft.
Alter | Anzahl Tatverdächtige |
---|---|
unter 21 | 733 |
21 bis 25 | 262 |
25 bis 30 | 331 |
30 bis 40 | 511 |
40 bis 50 | 287 |
50 bis 60 | 151 |
über 60 | 69 |
Im Jahr 2021 erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 2243 Straftaten der Kategorie Gewaltkriminalität im Kreis Dortmund, die Aufklärungsquote lag bei 72%.
Unter dem Straftatbestand "Gewaltkriminalität" fasst das BKA Mord und Totschlag, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raubdelikte sowie gefährliche und schwere Körperverletzung und Verstümmelung weiblicher Organe zusammen.
Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Dortmund
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Rau, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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