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Bahninfos VRR aktuell: Unbefugte Personen auf der Strecke im Raum Köln-Nippes

Personen im Gleis beeinträchtigen den Bahnverkehr in Nordrhein-Westfalen. Das hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. (Foto) Suche
Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: picture alliance/dpa | Bernd Thissen

Personen im Gleis beeinträchtigen den Bahnverkehr in Nordrhein-Westfalen. Das sorgt nicht nur für Frust bei den Fahrgästen, sondern ist auch lebensgefährlich. Dennoch wurden auch jetztbei Köln Menschen auf den Gleisen gesehen. Das hat der VRR mitgeteilt. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.

Aktuelle Infos zum Bahnverkehr in Köln im Überblick

In der Zusammenfassung schreibt der VRR: Unbefugte Personen auf der Strecke im Raum Köln-Nippes.

TypDatumUhrzeit
Beginn:12.04.202405.23 Uhr
Ende:12.04.2024,07.23 Uhr
Letzte Aktualisierung:12.04.202405.31 Uhr

Unbefugte Personen auf der Strecke im Raum Köln-Nippes: Das meldet der VRR

Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. Der Hinweis lautet wörtlich:
"Unbefugte Personen auf der Strecke beeinträchtigen den Bahnverkehr im Raum Köln-Nippes. Die Strecke ist gesperrt. Die Züge halten am nächsten Bahnhof und warten dort die Dauer der Streckensperrung ab, oder werden nach Möglichkeit umgeleitet. In der Folge kommt es jetzt zu Verspätungen und Teilausfällen. Genaue Informationen zur Dauer der Sperrung liegen leider noch nicht vor. Bitte prüfen Sie Ihre Reiseverbindung kurz vor der Abfahrt des Zuges."
Sollten weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie auf dem neuesten Stand halten.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Nutzen Sie die Bahnfahrt und lesen Sie gleich weiter

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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