Uhr

Bahninfos VRR aktuell: Unbefugte Personen auf der Strecke im Raum Dortmund-Westerfilde

Personen im Gleis beeinträchtigen den Bahnverkehr in Nordrhein-Westfalen. Das teilte der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mit. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Zum VRR gehört ein weit verzweigtes Bahnnetz.  (Foto) Suche
Zum VRR gehört ein weit verzweigtes Bahnnetz.  Bild: Adobe Stock/Jerome

Personen im Gleis beeinträchtigen den Bahnverkehr in Nordrhein-Westfalen. Das Betreten der Bahnanlagen sorgt nicht nur für Ärger bei den Fahrgästen, sondern gefährt auch das eigene Leben. Dennoch wurden auch jetztbei Dortmund Menschen auf den Gleisen gesehen. Das geht aus einer Meldung des VRR hervor. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.

Aktuelle Infos zum Bahnverkehr im VRR im Überblick

Das Thema der Meldung lautet: Unbefugte Personen auf der Strecke im Raum Dortmund-Westerfilde.

TypDatumUhrzeit
Beginn:07.04.202405.56 Uhr
Ende:07.04.2024,07.56 Uhr
Letzte Aktualisierung:07.04.202405.57 Uhr

Unbefugte Personen auf der Strecke im Raum Dortmund-Westerfilde: Das meldet der VRR

Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. Die gesamte Meldung lautet:
"Unbefugte Personen auf der Strecke beeinträchtigen den Bahnverkehr im Raum Dortmund-Westerfilde. Der Streckenabschnitt ist zur Zeit gesperrt. Die Züge halten am nächsten Bahnhof und warten zunächst. In der Folge kommt es zu Verspätungen und wahrscheinlich zu Teilausfällen. Kurzfristig kann es zu Änderungen im Zuglauf kommen. Bitte prüfen Sie Ihre Reiseverbindung kurz vor Abfahrt des Zuges. Genaue Informationen zur Dauer der Sperrung liegen leider noch nicht vor."
Sobald weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie informieren.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Nutzen Sie die Bahnfahrt und lesen Sie gleich weiter

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

RessortThemaUnsere News
PolitikWahlenWas sagen die Wahlumfragen?
NützlichesProduktrückrufeDiese Produkte werden zurückgerufen
AuslandIndienAktuelles aus Indien
LokalesRuhrgebietNews von Rhein und Ruhr

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp oder Facebook? Hier finden Sie brandheiße News und den direkten Draht zur Redaktion.

roj/news.de

Themen:
Bleiben Sie dran!

Wollen Sie wissen, wie das Thema weitergeht? Wir informieren Sie gerne.