6.000 Euro geschenkt: E-Auto-Prämie startet - so können Sie die Förderung beantragen

Jeder, der seit Anfang des Jahres ein neues E-Auto gekauft hat, darf nun den Antrag auf die E-Auto-Prämie stellen. Das Portal ist ab sofort online. Wie Sie die volle Prämie erhalten und welche Bedingungen gelten, lesen Sie hier.

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Alle Besitzer eines seit Januar neu gekauften Autos haben Anspruch auf die Prämie. (Foto) Suche
Alle Besitzer eines seit Januar neu gekauften Autos haben Anspruch auf die Prämie. Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Monika Skolimowska
  • Anträge für die Förderprämie für E-Autos und Plug-in-Hybriden starten
  • Qualifiziert sind alle Autos, die seit Anfang des Jahres zugelassen wurden
  • Die Förderung gilt nur, insofern das Fahrzeug mindestens drei Jahre im Besitz bleibt

Mehr Infos rund um E-Autos finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Ab heute können Käufer von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden staatliche Zuschüsse beantragen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) schaltete endlich das lang erwartete Online-Portal für Antragsteller frei. Die Förderung lässt sich auch rückwirkend für alle Fahrzeuge beantragen, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Entscheidend ist dabei das Datum der Neuzulassung. Antragstellern winken zwischen 1.500 und 6.000 Euro Unterstützung vom Staat.

Wer Anspruch auf die E-Auto-Prämie hat

Die neue Förderung richtet sich gezielt an Privatpersonen mit begrenztem Einkommen. Haushalte ohne Kinder dürfen ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 80.000 Euro haben, um förderberechtigt zu sein. Wird diese Grenze überschritten, entfällt der Anspruch vollständig. Familien erhalten etwas mehr Spielraum: Pro Kind im Haushalt steigt die Einkommensgrenze um 5.000 Euro. Bei zwei Kindern liegt das Maximum somit bei 90.000 Euro - eine höhere Anhebung ist nicht vorgesehen.

Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge der Klasse M1, die erstmals in Deutschland zugelassen werden - das gilt auch rückwirkend für jene Neuwägen, die seit dem 1. Januar zugelassen wurden. Gebrauchte Elektroautos sind vom Programm ausdrücklich ausgeschlossen. Die Prämie gilt sowohl für reine Elektrofahrzeuge als auch für Plug-in-Hybride und Modelle mit Range-Extender.

So viel Geld gibt es für welches Fahrzeug

Die Fördersumme setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Für vollelektrische Fahrzeuge beträgt die Grundförderung 3.000 Euro, bei Plug-in-Hybriden und Autos mit Range-Extender sind es 1.500 Euro. Wer weniger verdient, erhält zusätzliche Zuschüsse: Bei einem Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro steigt die Prämie um 1.000 Euro. Liegt das Einkommen sogar unter 45.000 Euro, kommen weitere 1.000 Euro hinzu.

Zusätzlich gibt es einen Familienbonus: Pro Kind werden 500 Euro aufgeschlagen, maximal jedoch 1.000 Euro bei zwei oder mehr Kindern. In der Summe können Haushalte mit niedrigem Einkommen und Kindern bei einem reinen Elektroauto die Höchstförderung von 6.000 Euro erreichen.

Diese Unterlagen müssen Antragsteller bereithalten

Die Beantragung erfolgt vollständig digital über das Portal foerderzentrale.gov.de. Für den Login ist ein BundID-Konto erforderlich – entweder mit der Option "Online-Ausweis" und dem Vertrauensniveau "hoch" oder mit einem ELSTER-Zertifikat und dem Vertrauensniveau "substanziell". Zum Nachweis des Einkommens werden die beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller Personen benötigt, die zum Haushaltseinkommen beitragen.

Wichtig: Diese Bescheide dürfen nicht älter als drei Jahre sein.

Der Kindernachweis erfolgt in der Regel über die Steuerbescheide. Ist daraus die Kinderzahl nicht ersichtlich, akzeptiert das BAFA alternativ den Kindergeldnachweis der Familienkasse, einen Kindergeldbescheid mit Aktualitätserklärung oder eine erweiterte Meldebescheinigung vom Bürgeramt.

Drei Jahre Haltepflicht für geförderte Fahrzeuge

Die staatliche Unterstützung gilt sowohl für den Kauf als auch für das Leasing von Neufahrzeugen. Allerdings müssen Antragsteller eine wichtige Bedingung beachten: Das geförderte Auto muss mindestens drei Jahre im eigenen Besitz bleiben. Wer einen Umzug, Familienzuwachs oder einen Jobwechsel mit veränderter Pendelstrecke plant, sollte daher prüfen, ob das gewählte Fahrzeug auch unter neuen Lebensumständen noch passt.

Das Förderprogramm ist bis 2029 befristet. Insgesamt hat der Bund dafür ein Budget von drei Milliarden Euro eingeplant. Nach Schätzungen reicht diese Summe für rund 800.000 Fahrzeuge in den kommenden drei bis vier Jahren. Die rechtliche Grundlage schuf der Bundestag am 17. April mit dem "Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität", das mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedet wurde.

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