EU-Vorschrift kommt: Neues Bremslicht wird ab Juli Pflicht - das müssen Sie wissen
Ab Juli 2026 wird ein neues Sicherheitsfeature Pflicht: Bei einer Vollbremsung blinken die Bremslichter statt dauerhaft zu leuchten. Das Detail soll Auffahrunfälle deutlich reduzieren. Die Maßnahme betrifft sämtliche Neuwagen.
Erstellt von Felix Schneider - Uhr
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- Ab 7. Juli 2026 sind adaptive, blinkende Bremslichter bei Neuwagen in der EU Pflicht
- Bei Notbremsungen blinken die Lichter automatisch und verkürzen die Reaktionszeit
- Die Regel gilt nur für Neuwagen, ältere Autos sind nicht davon betroffen
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In gut zwei Monaten tritt eine neue Sicherheitsvorschrift für Autofahrer in Kraft. Ab dem 7. Juli 2026 müssen sämtliche Neuwagen in der Europäischen Union mit einem adaptiven Bremslicht ausgestattet sein. Bei einer Notbremsung wechselt das Bremslicht künftig von dauerhaftem Leuchten zu schnellem Blinken.
So funktioniert das blinkende Warnsignal
Die Regelung basiert auf der EU-Verordnung 2019/2144, die bereits seit Januar 2020 gilt und nun verbindlich wird. Im Alltag verhält sich das Bremslicht weiterhin wie gewohnt: Bei normalem Abbremsen leuchtet es konstant auf. Erst wenn eine kritische Situation eintritt, ändert sich das Verhalten grundlegend. Sobald ein Fahrzeug mit mehr als 50 km/h unterwegs ist und der Fahrer eine Vollbremsung einleitet, beginnen die Bremsleuchten mehrfach pro Sekunde zu blinken.
Die Bordelektronik erkennt eine solche Gefahrensituation anhand verschiedener Parameter. Das System wertet den Druck auf das Bremspedal, die aktuelle Geschwindigkeit sowie Eingriffe von ABS und ESP aus. Ab einer Verzögerung von mehr als sechs Metern pro Quadratsekunde wird das Blinksignal automatisch aktiviert. Dadurch erkennen nachfolgende Fahrer kritische Situationen früher und können rechtzeitig reagieren.
Reaktionszeit verkürzt sich - mit deutlichem Effekt
Der biologische Hintergrund der Neuerung ist simpel: Menschliche Augen nehmen blinkende Signale schneller wahr als dauerhaftes Licht. Dieser scheinbar minimale Unterschied hat messbare Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Laut Studien, auf die sich "Bußgeldkatalog.org" beruft, verkürzt das blinkende Notbremslicht die Reaktionszeit nachfolgender Fahrer um etwa 0,2 Sekunden. Was zunächst unbedeutend klingt, macht bei hohen Geschwindigkeiten einen erheblichen Unterschied.
Denn konkret bedeutet das: Bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h verringert sich der Anhalteweg um rund 4,4 Meter. Wer mit Tempo 100 unterwegs ist, gewinnt sogar etwa 5,5 Meter zusätzlichen Bremsweg. Gerade auf Autobahnen kann dieser Sicherheitspuffer den Unterschied zwischen einem Schreckmoment und einem schweren Auffahrunfall ausmachen.
Alte Autos bleiben von der Pflicht verschont
Ohne das neue Lichtsystem und weitere vorgeschriebene Assistenten erhalten Fahrzeuge ab Sommer keine Typgenehmigung mehr. Besitzer bereits zugelassener Fahrzeuge können aufatmen: Die neue Verordnung betrifft ausschließlich Neuwagen ab dem Stichtag. Weder Umbau noch Werkstattbesuch sind erforderlich. Eine Nachrüstung wäre in vielen Fällen ohnehin kaum umsetzbar, da die Technik tief in die Fahrzeugelektronik integriert ist.
Das adaptive Bremslicht ist nur ein Baustein eines umfassenden Sicherheitspakets. Ab Juli 2026 müssen Neuwagen zusätzlich mit einem erweiterten Notbremssystem ausgestattet sein, das Fußgänger und Radfahrer erkennt. Hinzu kommen ein Notfall-Spurhalteassistent, eine Müdigkeitserkennung sowie ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent. Ebenfalls vorgeschrieben sind ein Ereignisdatenspeicher und die technische Vorbereitung für eine Alkohol-Wegfahrsperre.
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