
- Bei bestimmten Vergehen kann der Führerschein eingezogen werden
- In manchen Situationen ist diese Maßnahme nicht nur temporär
- Auch medizinische Gründe können für permanentes Fahrverbot sorgen
Deutschland gilt bei Verkehrsverstößen oft als eher milde, mit Punkten in Flensburg oder zeitlich begrenzten Fahrverboten. Doch es gibt Situationen, in denen der Führerschein nicht nur vorübergehend einbehalten wird. Bei bestimmten Vergehen kann die Fahrerlaubnis sogar dauerhaft entzogen werden. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich im Strafgesetzbuch, genauer in den Paragrafen 69 und 69a StGB.
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Temporäres Fahrverbot: Begrenzte Strafe mit automatischer Rückgabe
Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme, die zwischen einem und sechs Monaten dauern kann. Nach Ablauf dieser Frist erhält der Betroffene seinen Führerschein automatisch zurück - ohne weitere Prüfungen oder Tests absolvieren zu müssen. Diese Sanktion droht typischerweise bei Tempoverstößen, Rotlichtvergehen oder Verstößen gegen die Promillegrenze. Ersttäter genießen dabei einen gewissen Vorteil: Sie dürfen innerhalb von vier Monaten selbst entscheiden, wann sie ihren Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben. Bei Wiederholungstätern entfällt diese Wahlmöglichkeit. Das Fahrverbot stellt somit die mildere Form der Sanktion dar, da es nach Ablauf der festgelegten Zeit ohne weitere Auflagen endet und keine Neubeantragung der Fahrerlaubnis erforderlich ist.
Entzug der Fahrerlaubnis: Dauerhafter Verlust mit Hürden
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist weitaus drastischer als ein temporäres Fahrverbot. Hierbei erlischt die Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs zunächst dauerhaft. Nach Ablauf einer festgelegten Sperrfrist kann der Führerschein dann allerdings wieder neu beantragt werden. Zusätzlich kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) - im Volksmund auch als "Idiotentest" bekannt - angeordnet werden, deren Kosten laut ADAC über 2.000 Euro betragen können - ohne das eigentliche Bußgeld. Die gesetzliche Grundlage für den Führerscheinentzug bildet § 69 StGB.
Ein Gericht kann die Fahrerlaubnis entziehen, wenn die Tat mit Alkohol, Drogen, illegalen Autorennen, Unfallflucht oder der Gefährdung des Straßenverkehrs zusammenhängt. Diese Maßnahme wird verhängt, wenn die Person als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen eingestuft wird und eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.
Lebenslanger Führerscheinentzug: Wenn der Lappen für immer weg ist
In besonders schwerwiegenden Fällen kann ein Gericht entscheiden, dass die reguläre Sperrfrist nicht ausreicht. Dann greift § 69a Absatz 1 des Strafgesetzbuches, der einen lebenslangen Entzug der Fahrerlaubnis ermöglicht. Die Sperre kann für immer angeordnet werden, "wenn zu erwarten ist, dass die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht."
Diese drastische Maßnahme wird beispielsweise verhängt, wenn jemand wiederholt alkoholisiert fährt, bestehende Sperrfristen missachtet oder auffällig aggressives Verhalten im Straßenverkehr zeigt. Auch wer das Auto als Waffe einsetzt (etwa bei Anschlägen auf Menschengruppen oder ähnliches) riskiert, nie wieder legal fahren zu dürfen. Wer keine Fahrerlaubnis besitzt, erhält in solchen Fällen eine lebenslange Sperre für die Erteilung eines Führerscheins.
Gesundheitliche Einschränkungen führen ebenfalls zur Sperre
Neben Verkehrsverstößen können auch medizinische Gründe zum dauerhaften Entzug des Führerscheins führen. Schwere psychische oder körperliche Einschränkungen, die das sichere Führen eines Fahrzeugs unmöglich machen, können ein Grund sein, die Fahrerlaubnis nicht mehr zu erteilen. In solchen Fällen kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die physischen oder psychischen Umstände das Führen eines Kraftfahrzeugs dauerhaft unmöglich machen. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer steht dabei im Vordergrund.
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