Käsefans aufgepasst! Ein beliebtes Molkereiprodukt, das bei Edeka und Marktkauf angeboten wird, ist zurückgerufen worden. Der Reibekäse in der 250-Gramm-Packung kann gesundheitsgefährdende Fremdkörper enthalten.
Für nicht wenige Fans von Molkereiprodukten sind mit Käse überbackene Speisen der Gipfel des Genusses - doch nun wird die kulinarische Freude durch einen Produktrückruf getrübt. Ein Käseprodukt, das bei Edeka und Marktkauf angeboten wird, muss aufgrund von Produktmängeln zurückgerufen werden.
Produktrückruf bei Edeka und Marktkauf: Gratinkäse gerieben mit Plastiksplittern verunreinigt
Der aktuelle Produktrückruf wurde vom Hersteller Deutsches Milchkontor (DMK) am 20. August 2021 veröffentlicht. Das Deutsche Milchkontor ist nach eigenen Angaben Deutschlands größte Molkereigenossenschaft. Der Lebensmittelwarnung zufolge handelt es sich bei dem beanstandeten Produkt um den "Gratinkäse würzig gerieben" (46,5 Gramm Fett in Tr., 250-Gramm-Packungen) der Marke "Gut&Günstig" mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12. Oktober 2021.
Als Grund für den Produktrückruf wurde angegeben, dass sich in den Reibekäse-Packungen Plastiksplitter befinden könnten, die den Verzehr das Käses zu einer potenziellen Gesundheitsgefahr machen. Die Plastikteile seien "schwarz und leicht erkennbar", teilte das DMK mit Sitz in in Edewecht in Niedersachsen mit - dennoch werde vom Verzehr des Gratinkäses dringend abgeraten.
Produktrückruf bei Edeka und Marktkauf: Kunden erhalten Kaufpreis erstattet
Die betroffene Ware sei bei Edeka und Marktkauf in Teilen von Hessen und Thüringen sowie in angrenzenden Gebieten von Süd-Niedersachsen und dem östlichen Nordrhein-Westfalen verkauft worden. Zwar sei die zurückgerufene Ware bereits aus den Supermarktregalen entfernt worden, dennoch könne nicht ausgeschlossen werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einzelne Gratinkäse-Packungen mit dem MHD vom 12.10.2021 bereits erworben haben. Kundinnen und Kunden, dieden "Gratinkäse würzig gerieben" der Marke "Gut&Günstig" in der 250-Gramm-Packung gekauft haben, werden gebeten, das beanstandete Produkt am Ort des Kaufs zurückzugeben - der Kaufpreis werde auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet, hieß es in dem Produktrückruf.
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loc/news.de/dpa