Dubiose Seiten im Check: Machen Sie sich strafbar? Worauf Sie beim Streaming achten müssen

Das Internet wimmelt nur so vor dubiosen Streaming-Angeboten. Nicht ohne Grund sind Nutzer besorgt, dass Ihnen die Dienste zum Verhängnis werden könnten. Wir zeigen, was erlaubt ist - und wann rechtliche Konsequenzen drohen.

Von news.de-Redakteur - Uhr

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe - daher sollten sich Verbraucher lieber zuvor ausgiebig über die Anbieter informieren. (Foto) Suche
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe - daher sollten sich Verbraucher lieber zuvor ausgiebig über die Anbieter informieren. Bild: AdobeStock / di-photo
  • Per IPTV lassen sich Fernsehprogramme über das Internet empfangen
  • Viele setzen dabei auf dubiose oder wenig seriöse Anbieter ohne Lizenzen
  • Dabei können für die Nutzer jedoch rechtliche Konsequenzen drohen

Mehr Infos rund um Themen wie Cyberkriminalität finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Zehn Euro im Monat für Tausende Sender, aktuelle Filme, Bundesliga, Sky und DAZN: Klingt doch verlockend - und außerdem ziemlich verdächtig. Für Verbraucher ist von außen oft nur schwer zu erkennen, wo tatsächlich rechtliche Konsequenzen lauern könnten. Auf welche Warnsignale Sie achten müssen, verraten wir Ihnen hier.

Was ist überhaupt IPTV-Streaming - und wann ist es illegal?

Bei IPTV ("Internet Protocol Television") handelt es sich um die Übertragung von Fernsehprogrammen über das Internet anstelle von Kabel, Satellit oder Antenne. IPTV ist in Deutschland grundsätzlich legal - sofern der Anbieter über die erforderlichen Rechte zur Übertragung der jeweiligen Inhalte verfügt. Wer einen ordnungsgemäß lizenzierten Anbieter nutzt, muss wegen des Streamings grundsätzlich keine Post vom Anwalt fürchten.

Zu den bekanntesten legalen Anbietern in Deutschland zählen unter anderem Magenta TV von der Telekom, Waipu.tv und Zattoo. Auch einzelne Sender wie RTL bieten das eigene Programm per Streaming an. Auf der anderen Seite gibt es Anbieter, die Inhalte ohne die erforderlichen Lizenzen verbreiten. Trotzdem werben sie mit Versprechen wie Tausenden von TV-Sendern für nur wenige Euro im Monat. Dabei werden diese Angebote häufig über spezielle Apps oder über vorinstallierte TV-Sticks vertrieben.

Der Realitätscheck: Ein fragwürdiges Angebot unter der Lupe

Bei unserer stichprobenartigen Recherche stießen wir auf mehrere ähnlich aufgebaute Angebote. Ein Anbieter sticht besonders hervor - weil das allerdings keine Anleitung sein soll, nennen wir seinen Namen nicht. Anbieter "A" springt mit einem auffälligen Farbschema jedoch direkt ins Auge. Interessant ist, dass immer wieder auch spanische Formulierungen auf der Seite zu finden sind.

Die Angebote der Seite wirken aufgrund der extrem geringen Preise dubios. (Foto) Suche
Die Angebote der Seite wirken aufgrund der extrem geringen Preise dubios. Bild: Screenshot

Beim Durchscrollen bemerken wir: Ein Impressum fehlt augenscheinlich. Genannt werden lediglich eine Support-E-Mail-Adresse sowie eine britische Mobilfunknummer. Auch ein vollständiger Firmenname ist nirgendwo zu finden. Ebenso wenig ist erkennbar, welches Unternehmen den Vertrag mit den Kunden schließt.Der "Kontakt"-Button in der Ecke funktioniert nicht, dafür gibt es aber die Möglichkeit, den Anbieter auf WhatsApp zu kontaktieren. Über einen Link auf der Website lässt sich ein WhatsApp-Profil kontaktieren. Wer das Profil betreibt und ob es sich tatsächlich um eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Anbieters handelt, konnten wir nicht überprüfen.

Das vielleicht deutlichste Warnsignal: Die Preise des Anbieters sind nicht nur günstig, sondern extrem niedrig. Zehntausende Live-Kanäle, über 100.000 Filme und Serien sowie "Freimonate" für äußerst geringe Summen? Bei Angeboten wie diesem sollten bei Verbrauchern die Alarmglocken schrillen.

Prüfkriterium Ergebnis bei Anbieter A Bewertung
Betreiber identifizierbar Nein starkes Warnsignal
Geschäftsanschrift fehlt starkes Warnsignal
Lizenzangaben nicht auffindbar starkes Warnsignal
Umfang Zehntausende Sender, Hunderttausende Abrufinhalte sowie kostenlose Monate je nach Tarif für wenige Euro im Monat kaum plausibel
Kontaktdaten britische Mobilnummer, keine Firma genannt auffällig
Zahlungsarten etablierte Verfahren, allerdings international gemischt für sich genommen unauffällig

So haben wir geprüft: Für diesen Beitrag untersuchten wir mehrere öffentlich zugängliche IPTV-Websites. Geprüft wurden ausschließlich sichtbare Angaben zu Betreiber, Anschrift, Lizenzen, Preisen, Kontaktdaten, Vertragsbedingungen und Zahlungsarten. Wir schlossen kein Abonnement ab und können daher nicht abschließend beurteilen, ob die angebotenen Inhalte tatsächlich ohne ausreichende Rechte verbreitet werden.

Worauf Sie bei fragwürdigen Angeboten achten sollten

Das Beispiel zeigt: Ein niedriger Preis allein begründet noch keinen konkreten Verdacht. Im Zusammenspiel mit den übrigen Auffälligkeiten ergibt sich jedoch ein problematisches Bild. Für Verbraucher ist nicht erkennbar, welches Unternehmen den Vertrag mit den Kunden schließt, eine Geschäftsanschrift fehlt, konkrete Lizenzpartner werden nicht genannt, und mehrere Bereiche der Website funktionieren nicht oder enthalten widersprüchliche Sprach- und Länderangaben.

Zahlarten wie Kreditkarte, Amazon Pay oder europäische Überweisungsdienste wirken zwar vertraut, bestätigen aber weder die Identität des Betreibers noch dessen Rechte an den angebotenen Programmen. Verbraucher sollten nicht nur auf den Preis achten - entscheidend ist, ob das versprochene Programmangebot insgesamt plausibel erscheint. Fehlt ein Großteil wichtiger Angaben, sollte kein Abonnement abgeschlossen werden.

Welche juristischen Folgen könnte illegales Streaming haben?

Bei unserer Recherche fällt auf, wie häufig die Webseiten ihre eigene Legalität betonen. Konkrete Informationen, mit denen Verbraucher diese Aussagen überprüfen könnten, fehlen dagegen. Dabei kann ein solches Statement für die Anbieter auch gefährlich werden: Enthält Werbung unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben, die Verbraucher zu einer Buchung bewegen können, kommt grundsätzlich eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG in Betracht.

Doch nicht nur die Anbieter selbst, auch die Nutzer eines illegalen Streamingdienstes können rechtliche Konsequenzen treffen. Wer bewusst Inhalte aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle abruft, kann sich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht ohne Weiteres auf die Ausnahme für vorübergehende technische Kopien berufen. Rechteinhaber können dann grundsätzlich Unterlassung, Schadenersatz und die Erstattung berechtigter Abmahnkosten verlangen.

Aber: Ob ein Nutzer tatsächlich haftet oder sich strafbar gemacht hat, hängt vom Einzelfall ab - Verbraucher werden nicht immer belangt. Wichtig ist, ob die fehlende Lizenzierung erkennbar war. Ein extrem niedriger Preis, ein unrealistisch großes Programmpaket und ein nicht identifizierbarer Betreiber können dabei Warnsignale sein, beweisen für sich allein aber noch keine Straftat.

Anm. d. Red.: Wir haben Anbieter A gefragt, welches Unternehmen hinter dem Angebot steht und mit welchen Rechteinhabern Lizenzvereinbarungen bestehen. Bis zur Veröffentlichung erhielten wir keine Antwort.

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