Häufig fallen Betrugsmaschen den Opfern erst auf, wenn es schon zu spät ist. Besonders bei einer neuen Telefonbetrugsmasche ist das der Fall. Dabei tappen die Betroffenen bereits mit einem "Ja" am Telefon in die Falle.

- Verbraucher erhalten immer häufiger dubiose Anrufe
- Dabei werden Sie aufgefordert, "Ja" zu sagen
- Auf die Anrufe folgen häufig Rechnungen für Verträge
Ein Anruf von einer unbekannten Nummer? Das muss nicht immer etwas schlechtes heißen - doch die Verbraucherzentrale warnt nun vor einer echt dreisten Masche. Dabei drängen Betrüger ihre Opfer zu einem "Ja" am Telefon, was später zu unberechtigten Forderungen führen kann. Immer häufiger kommt es zu dubiosen Anrufen, auf die später plötzlich Rechnungen folgen. Wie Sie sich vor der Masche schützen können, erfahren Sie hier.
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Betrüger setzen Verbraucher mit angeblichem Vertragsschluss unter Druck
Laut Verbraucherzentrale häufen sich derzeit Fälle von angeblich im Telefon geschlossenen Verträgen, mit denen Verbraucher zunehmend unter Druck gesetzt werden. Dabei berichten Betroffene über die Aufforderung, am Telefon ein lautes und deutliches "Ja" von sich zu geben. Um dieses aus den Opfer herauszubekommen, stellen Betrüger zu Beginn des Anrufs Fragen wie "Hören Sie mich?". Nur wenige Tage später folgen auf den Anruf Vertragsunterlagen oder Rechnungen - ohne, dass diesen explizit zugestimmt wurde. Der Verbraucherzentrale zufolge schneiden die Kriminellen dabei das Gespräch am Telefon später so zusammen, dass das "Ja" dabei an die passenden Stellen gesetzt wird, um den Eindruck zu erwecken, dass einem Kaufvertrag zugestimmt wurde. Einen wirklichen Vertragsschluss gab es dabei nie wirklich.
Opfer sollen Forderungen nicht zahlen
Die gute Nachricht: Opfer müssen den Forderungen zur Zahlung offener Beträge nicht nachkommen. Laut Verbraucherschutz sollten diese jedoch auch nicht ignoriert werden. Am sinnvollsten sei es, sich mit einem Brief gegen die Forderungen zu wehren. Auf der Seite der Verbraucherzentrale können Betroffene Musterbriefe herunterladen, mit denen sie sich gegen die Forderungen wehren können: Dort finden Sie eine Brievorlage zur Abwehr unberechtigter Forderungen sowie eine Vorlage zur Abwehr überhöhter Inkassoforderungen.
Zudem hat der Gesetzgeber mittlerweile reagiert und die Vorschriften zum Abschluss von Verträgen verschärft. Viele Verträge mit Laufzeit dürfen nun erst mit einer vorliegenden schriftlichen Zustimmung beginnen. Daher ist ein Vertragsabschluss mit einer mündlichen Zustimmung wie einem "Ja" häufig nicht mehr gültig. Betroffen sind unter anderem:
- viele Energielieferverträge (z.B. Strom und Gas)
- Verträge über Internet-, Telefon- und Mobilfunkanschlüsse
- Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen
- Verträge mit Lotterien
Diese Strategien können gegen Telefonbetrug helfen
Um ärgerliche Forderungen und Rechnungen dennoch zu vermeiden, ist es hilfreich, Strategien zu kennen, um den Betrügern nicht auf den Leim zu gehen. Ein "Ja" zu vermeiden wäre das einfachste - aber das kann schon mal leicht rausrutschen. Der Verbraucherschutz empfiehlt, Fragen in ganzen Sätzen zu beantworten. Statt die Frage "Können Sie mich hören?" nur mit einem "Ja" zu quittieren, ist es sinnvoller, beispielsweise "Ich kann Sie hören" zu sagen. Sobald auffällt, dass es sich um einen Werbeanruf handelt, kann auch aufgelegt werden. Merken Betroffene, dass sie möglicherweise in eine Falle tappen, kann es für spätere Zwecke hilfreich sein, sich den Namen und die Nummer des Anrufers sowie die Uhrzeit und das Datum zu notieren.
Hier können Sie unerwünschte Werbeanrufe melden
Die Verbraucherzentrale fordert Verbraucher zudem auf, unerwünschte Werbeanrufe mit diesen Daten bei ihr zu melden. Sollten beim Telefonat Daten wie die IBAN oder die Kreditkartennummer genannt worden sein, müssen die Kontobewegungen zwingend beobachtet werden. Bei Abbuchungen, die Verbraucher nicht zuordnen können, sollten diese sich an ihre Bank wenden. Wer auf die Masche der Telefonbetrüger hereingefallen ist, kann sich für eine kostenlose Beratung beim zuständigen Beratungszentrum oder bei der Online-Beratung melden.
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