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Deutsche Bahn News heute: Streikankündigung der SNCF mit Auswirkungen auf den Fernverkehr von/nach Frankreich

Laut Deutscher Bahn kommt es aktuell zu Fahrplanänderungen in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin sowie in weiteren Bundesländern. Was Fahrgäste wissen sollten, erfahren Sie hier.

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. (Foto) Suche
Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: Adobe Stock / Astrid Gast

Ob Unfall, Baumaßnahme oder technische Störung - die möglichen Gründe für Unregelmäßigkeiten im Fahrplan können vielfältig sein. Damit Sie Ihre Reiseroute im Ausnahmefall entsprechend anpassen können, sind zeitnahe und transparente Informationen unerlässlich. Worauf es in der aktuellen Situation ankommt, verraten wir Ihnen hier.

DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick

EreignisStreikankündigung der SNCF mit Auswirkungen auf den Fernverkehr von/nach Frankreich
UrsacheStreikauswirkungen
Beginn12.02.2024

Streikankündigung der SNCF mit Auswirkungen auf den Fernverkehr von/nach Frankreich

Für Verbindungen im Raum Baden-Württemberg, Bayern, Berlin sowie in weiteren Bundesländern hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:

"Am 16. und 17.02.2024 sind Streikmaßnahmen der SNCF angekündigt. Dadurch kommt es zu Ausfällen im Fernverkehr von/nach Frankreich."

"Streikauswirkungen" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn wissen

Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Streikauswirkungen" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:

"Betroffen sind folgende Verbindungen im Fernverkehr:
Am 16.02.2024 entfallen:
TGV 9552, ICE 9556 Frankfurt(M) - Paris Est
TGV 9570, TGV 9574 Stuttgart - Paris Est
TGV 9551, ICE 9555, ICE 9563 Paris Est - Frankfurt(M)
TGV 9575, TGV 9579 Paris Est - Stuttgart
TGV 9577 Paris Est - München
Am 17.02.2024 entfallen:
TGV 9552 Frankfurt(M) - Paris Est
TGV 9576 München - Paris Est
TGV 9570, TGV 9578, TGV 9592 Stuttgart - Paris Est
TGV 9551, TGV 9559 Paris Est - Frankfurt(M)
TGV 9575, TGV 9593 Paris Est - Stuttgart
TGV 9579 entfällt zwischen Strasbourg und Stuttgart
Am 18.02.2024 entfallen:
TGV 9552 Frankfurt(M) - Paris Est
TGV 9575 Paris Est - Stuttgart
TGV 9570 Stuttgart - Paris Est
Regelung für betroffene Reisende:
Fahrgäste mit einer Fahrkarte für eine innerdeutsche Reise in diesen Zügen, nutzen bitte einen anderen Zug. Die Zugbindung ist aufgehoben. Das Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung, sofern dieselben Beförderer wie auf dem Ticket angegeben genutzt werden. Sitzplatzreservierungen für die ausgefallenen Züge können kostenfrei storniert werden.
Für alle betroffenen Fahrgäste mit einem internationalen Ticket für einen dieser Züge gilt zudem folgende Kulanzregelung:
Sie können Ihr Ticket für die am 16. oder 17.02.2024 geplante Reise bereits ab sofort nutzen. Dafür ist jedoch eine neue Reservierung kostenfrei im DB Reisezentrum zu buchen.
Daneben gelten die weiteren tariflichen bzw. gesetzlichen Fahrgastrechte, sodass z. B. auch eine Ticketerstattung unter den entsprechenden Voraussetzungen möglich ist.
Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.
Bitte informieren Sie sich nochmals vor Reiseantritt über Ihre Verbindung auf bahn.de, im DB Navigator oder bei der telefonischen Reiseauskunft 030/2970."

Diese Meldung wurde am 15.02.2024 um 06.53 Uhr aktualisiert.

Was tun bei Verspätung?

Ist bereits abzusehen, dass Ihr Zug sein Ziel mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten erreicht, sind Sie - solange der Zielbahnhof übereinstimmt - berechtigt, Ihre Fahrt bei nächster Gelegenheit oder später auf einer anderen Route fortzusetzen. Verspätet sich der Zug um mehr als 60 Minuten, können Sie die Fahrt abbrechen oder von der Reise zurücktreten und sich den Ticketpreis dafür anteilig für die nicht genutzte Strecke oder vollständig erstatten lassen. Sie wollen Ihre Reise trotz zu erwartender Verspätung antreten oder fortsetzen? Ab 60 Minuten Verspätung steht Ihnen eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises zu. 50 Prozent erhalten Sie zurück, wenn sich Ihr Zug um mehr als 120 Minuten verspätet.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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/roj/news.de

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