Marius Borg Høiby: Mette-Marits Sohn aus U-Haft entlassen - doch die Staatsanwaltschaft funkt dazwischen
Neun Monate saß der Sohn von Königin Mette-Marit in Untersuchungshaft. Jetzt ordnete ein Osloer Gericht Marius Borg Høibys Freilassung an, doch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein.
Erstellt von Sabrina Böhme - Uhr
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- Gericht hat entschieden,Marius Borg Høiby aus der U-Haft zu entlassen
- Klagen über "unerträgliche" Situation mit Fußfessel für Mette-Marits Sohn
- Staatsanwaltschaft legte Berufung ein
Nach Berichten über Marius Borg Høibys angeblichen Wunsch, aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden, hat das Osloer Amtsgericht am Montagnachmittag (2. November) eine Entscheidung getroffen. Der 29-Jährige wird nach neun Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Sohn von Norwegens Königin Mette-Marit darf sich allerdings nicht zu früh freuen: Die Staatsanwaltschaft hat umgehend Berufung eingelegt – und zwar mit aufschiebender Wirkung.
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Gericht trifft Entscheidung - Marius Borg Høiby wird aus U-Haft entlassen
Konkret bedeutet das: Høiby bleibt in Haft, bis das Berufungsgericht über den Antrag entschieden hat. "Die Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen den Beschluss ein und beantragt aufschiebende Wirkung", erklärte Polizeianwältin Oda Karterud gegenüber der norwegischen Zeitung "VG". Damit ist die vom Amtsgericht angeordnete Freilassung vorerst auf Eis gelegt.
Seit dem 1. Februar sitzt Høiby in Untersuchungshaft – zunächst im Gefängnis, seit Mitte Juli mit elektronischer Fußfessel auf dem königlichen Anwesen Skaugum. Im Februar 2027 steht zudem die Berufungsverhandlung gegen sein erstinstanzliches Urteil von vier Jahren Haft an.
Marius' Verteidiger setzten sich durch
Laut dem Beschluss des Amtsgerichts sollte Høiby unter bestimmten Bedingungen auf freien Fuß kommen: regelmäßige Meldepflicht bei den Behörden sowie verpflichtende Drogentests. Die Anklagebehörde hatte dagegen verlangt, die Untersuchungshaft um weitere vier Wochen zu verlängern – und begründete dies vor allem mit der Gefahr neuer Straftaten.
Durchsetzen konnten sich jedoch Høibys Verteidiger. Sie argumentierten, ihr Mandant habe während der gesamten Haftzeit bewiesen, dass er sowohl von Drogen als auch von kriminellen Handlungen Abstand halten könne. Verstöße gegen die Auflagen seiner Untersuchungshaft seien zu keinem Zeitpunkt gemeldet worden. Das Gericht schloss sich nach einer ungewöhnlich ausführlichen Anhörung dieser Einschätzung an und wies den Antrag der Staatsanwaltschaft zurück.
Fußfessel war "unerträglich" für Königin Mette-Marits Sohn
Während der Anhörung schilderten ein Psychiater sowie ein Mitarbeiter der Bewährungshilfe, welche Auswirkungen die monatelange Überwachung per Fußfessel auf Høiby hat. Einer seiner beiden Verteidiger, Daniel Storrvik, fasste die Lage seines Mandanten knapp zusammen: "Es ist eine Isolation, die es für ihn sehr, sehr schwer macht." Seit Mitte Juli lebt der 29-Jährige in einem eigenen Gebäude auf dem königlichen Anwesen Skaugum. Das Gelände durfte er nur mit ausdrücklicher Genehmigung verlassen, etwa für Arztbesuche, Behördengänge oder kurze Besuche bei seiner Mutter.
Vor dem Gerichtstermin hatte Storrvik die Situation gegenüber "TV 2" als "unerträglich" bezeichnet: Die Regelung habe anfangs funktioniert, sei mittlerweile aber nicht mehr tragbar.
Staatsanwaltschaft warnt: "Die Zeit ist noch nicht reif"
Die Anklagebehörde reagierte mit deutlichem Widerspruch auf den Gerichtsbeschluss. Staatsanwältin Karterud erklärte nach der Verhandlung, man habe dem Gericht Hinweise aus der jüngeren Vergangenheit vorgelegt, die gegen eine Entlassung sprächen. "Wir haben dargelegt, was wir für Umstände der letzten Zeit halten, die darauf hindeuten, dass er noch nicht bereit ist, freigelassen zu werden", sagte sie laut "Aftenposten". Die Zeit sei schlicht noch nicht reif für diesen Schritt.
Auf der Gegenseite zeigte sich Verteidiger Storrvik zufrieden – wenn auch mit angezogener Handbremse: "Marius ist glücklich und erleichtert, nimmt es aber gelassen hin, da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist." Zugleich äußerte er die Hoffnung, dass die Staatsanwaltschaft ihre Position überdenken werde, sobald sie die schriftliche Begründung des Amtsgerichts gelesen habe. Schließlich sei die Berufung eingelegt worden, ohne den Inhalt der Entscheidung zu kennen.
Im Februar wartet der nächste Prozess auf Marius Borg Høiby
Unabhängig vom Ausgang des Haftstreits steht für Høiby bereits der nächste große Gerichtstermin fest: Am 9. Februar 2027 beginnt vor dem Berufungsgericht Borgarting die Verhandlung über sein erstinstanzliches Urteil. Das Osloer Amtsgericht hatte ihn im Juni zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Neu aufgerollt werden dabei die Vorwürfe der Vergewaltigungen sowie der häuslichen Gewalt gegen eine Ex-Freundin. Für die angefochtenen Vorwürfe gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
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bos/news.de/dpa/stg
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