Donald Trump: US-Präsident droht Blamage - ein Versprecher wird ihm zum Verhängnis
Hat er sich selbst ins Abseits befördert? Donald Trump nannte das Weiße Haus in einer Argumentation "mein Haus" - und lieferte damit laut einem Rechtsexperten genau das Argument, das ihm vor Gericht zum Verhängnis werden dürfte.
Von news.de-Redakteur Tobias Rüster - Uhr
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- Donald Trump droht Blamage vor Gericht
- Donald Trump leistet sich "ziemlich bemerkenswerten Versprecher"
- Donald Trump hat sich vielleicht selbst ins Abseits befördert
Drei große US-Nachrichtenorganisationen wehren sich juristisch gegen Donald Trumps Entscheidung, sie aus dem Weißen Haus zu verbannen. Das Trump-Vorgehen wurde ganz nebenbei selbst von seiner eigenen Frau Melania torpediert.CNN, MS NOW und Politico reichten gemeinsam eine Klage gegen ihren Ausschluss ein. Der Schritt markiert eine direkte Konfrontation zwischen der Pressefreiheit und dem Machtanspruch des US-Präsidenten.
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Donald Trump droht Blamage vor Gericht
Rechtsexperten sehen in dem Fall allerdings weniger einen spannenden Showdown als vielmehr ein absehbares Ergebnis - und zwar nicht zugunsten Trumps. James Sample, Juraprofessor an der Hofstra University, zerlegte Trumps Argumentation im Gespräch mit MS NOW-Moderatorin Stephanie Ruhle in ihre Einzelteile. Trumps entscheidender Fehler: Er begründete den Ausschluss der Medien nicht mit sachlichen oder funktionalen Argumenten etwa einer Beeinträchtigung des Regierungsbetriebs, sondern machte ihn zu einer persönlichen Angelegenheit.
Donald Trump leistet sich "ziemlich bemerkenswerten Versprecher"
Besonders brisant: Der US-Präsident sprach bei seiner Verteidigung des Medienausschlusses vom Weißen Haus als "meinem" Haus - bevor er sich korrigierte und "das Haus des Volkes" sagte. Sample bezeichnete dies als "ziemlich bemerkenswerten Versprecher" und fügte hinzu: "Er glaubt, es gehört ihm - tut es aber nicht. Das ist die Regierung der Vereinigten Staaten, es ist das Haus des Volkes." Genau dieser Moment könnte Trump vor Gericht zum Verhängnis werden.
Donald Trump hat sich vielleicht selbst ins Abseits befördert
Laut Sample liegt das fundamentale Problem in Trumps Begründung für den Ausschluss. Die Regierung dürfe durchaus den Medienzugang regulieren - aber eben nicht willkürlich. "Wenn die Regierung sich entscheidet, das Haus des Volkes für die Medien zu öffnen, kann sie nicht anschließend nach den Standpunkten oder den wahrgenommenen Standpunkten einer bestimmten Medienorganisation auswählen", erklärte der Juraprofessor.
Trumps Verweise auf "Fake News" und "absichtlich negative Berichterstattung" als Rechtfertigung seien dabei genau das, was man als Regierung bei der Regulierung von Meinungsfreiheit auf keinen Fall tun dürfe. Sample nannte dies "das absolut Schlimmste", was die Regierung in einem solchen Fall vorbringen könne. Der US-Präsident habe sich mit seinen eigenen Worten in eine Position manövriert, aus der es juristisch kaum ein Entkommen gebe.
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rut/news.de/stg
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