Donald Trump News: Wahlgeschenk à la Trump - wäre das in Deutschland möglich?
US-Präsident Trump verspricht bei einem Wahlsieg 5.000 Dollar pro Kopf. Welche Konsequenzen ein ähnliches Angebot in Deutschland hätte.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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5.000 Dollar verspricht US-Präsident Donald Trump allen erwachsenen Amerikanern, sollten seine Republikaner bei den anstehenden Zwischenwahlen die Mehrheiten im Repräsentantenhaus und im Senat behalten. Wäre so etwas auch in Deutschland möglich?
Wer sich hierzulande wählen lassen möchte und den Bürgern ein solches Wahlgeschenk verspricht, muss unter Umständen damit rechnen, ins Visier der Justiz zu geraten. Ermittler könnten das als Wählerbestechung ansehen.
Stimmen dürfen in Deutschland nicht gekauft werden
Nach Paragraf 108b des Strafgesetzbuches werden diejenigen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt, die eine Gegenleistung dafür anbieten, versprechen oder gewähren, dass jemand nicht oder in einem bestimmten Sinne wählt. Darunter fällt nicht nur Bargeld, auch sonstige wirtschaftliche Vorteile können grundsätzlich darunterfallen.
Davon zu unterscheiden ist allerdings eine staatliche Leistung, die eine Partei als allgemeine politische Maßnahme in ihrem Wahlprogramm verspricht. Diese ist nämlich nicht automatisch verboten. Dazu können unter anderem Steuerentlastungen, höhere Sozialleistungen, Rentenverbesserungen, Einmalzahlungen oder Förderprogramme gehören. Als nicht strafbar gilt nach allgemeinem Verständnis etwa, wenn eine Partei für den Fall ihres Wahlsieges allen Bürgern ein bedingungsloses Grundeinkommen verspricht - und dieses nach einem Wahlsieg auch einführt.
Gerichte müssten im Einzelfall entscheiden
Die deutsche Rechtslage lässt sich grob zusammenfassen: Politische Programme dürfen Leistungen versprechen, aber Stimmen dürfen nicht gekauft werden. Ob eine entsprechende deutsche Variante des Trump-Angebots als Wählerbestechung oder als allgemeines Wahlgeschenk zu bewerten ist, müssten Ermittler und Gerichte im Einzelfall entscheiden.
Verfahren wegen des Verdachts der Wählerbestechung gab es in Deutschland vereinzelt. So hatte ein FDP-Kandidat vor der Bundestagswahl 2017 Wählern zwei Euro versprochen, wenn er ins Parlament gewählt wird. Die Ermittlungen wurden eingestellt. Bezogen wurde sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 1985. Danach muss zwischen dem Beschuldigten und dem zu beeinflussenden Wähler eine konkrete Beziehung bestehen, damit der Wähler zu einer bestimmten Wahlentscheidung veranlasst wird.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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