Terrorismus: Jugendamt kannte Gefährder-Einstufung von Abdul B. nicht

Vier Tage vor dem Anschlag am Rande des CSD in Berlin hat das Jugendamt Kontakt zu Abdul B. gehabt – ohne von seiner Gefährder-Einstufung zu wissen. Wie kann das sein?

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Eine Polizeiabsperrung vor einem Streifenwagen (Symbolbild). (Foto) Suche
Eine Polizeiabsperrung vor einem Streifenwagen (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / DABLJU (Symbolbild)

Dem Jugendamt sei nicht bekannt gewesen, dass Abdul B. als islamistischer Gefährder eingestuft worden sei, da es keine Informationen diesbezüglich erhalten habe, hießt es in der Antwort. Das Amt sei auf die Information oder Meldungen von Strafverfolgungsbehörden angewiesen und könne nicht unbegründet aktiv bei anderen Behörden oder dritten Personen nachfragen.

Familie war dem Jugendamt bekannt

Die Familie des mutmaßlichen Attentäters war dem Regionalen Sozialpädagogischen Dienst des Jugendamtes Mitte demnach seit 2017 bekannt. Abdul B. fiel unter anderem wegen einer Verweigerungshaltung, Aggressivität und Schulversäumnissen auf.

Es bestünden keine festen Verfahren, nach denen sich Sicherheitsbehörden und das zuständige Jugendamt automatisch gegenseitig informierten, wenn eine Person als Gefährder eingestuft werde, hieß es weiter. Entsprechende Regelungen müssten vom Land Berlin oder bundesweit erlassen werden.

Scharfe Kritik der FDP

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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