Terrorismus: CSD-Anschlag: Berliner Justiz rechtfertigt Urteil von Mai
Der Täter des CSD-Anschlags war nach einem Gerichtsurteil im Mai auf freiem Fuß. Die Berliner Justiz betont, dass das Urteil auf Grundlage der geltenden Rechtslage erging.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Die Berliner Justiz hat sich erneut gegen Kritik an einem Urteil gegen den späteren Täter des CSD-Anschlags gewehrt. Abdul B. war im Mai von einem Jugendgericht am Amtsgericht Tiergarten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, gleichzeitig wurde ein bestehender Haftbefehl aufgehoben. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe und legte Berufung ein.
"Das Urteil ist auf der Grundlage und im Rahmen der geltenden Rechtslage ergangen. Wie die Einlegung des Rechtsmittels durch die Generalstaatsanwaltschaft belegt, kann der Lebenssachverhalt aber juristisch durchaus unterschiedlich eingeordnet werden", betonten die Präsidentin des Kammergerichts und die Berliner Generalstaatsanwältin in einer gemeinsamen Mitteilung.
Beide kritisierten zudem, dass sich die mediale Berichterstattung in Teilen zu sehr mit der Suche nach vermeintlich Verantwortlichen für den Anschlag konzentriere, während die Hintergründe nicht ansatzweise aufgeklärt seien.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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