Bundesverfassungsgericht: Dobrindt will nach Spruch aus Karlsruhe zu Afghanin abwarten

Das Bundesverfassungsgericht hat die Abkehr von den deutschen Aufnahmeprogrammen überprüft und ein Urteil aufgehoben. Das Innenministerium sieht sich trotzdem teils bestätigt.

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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Aufnahmeprogrammen für Afghanen sieht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zunächst keinen Handlungsbedarf. "Wir haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen und warten nun das weitere Verfahren des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ab", erklärte eine Sprecherin des Innenministeriums auf Anfrage.

Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass Deutschland seine Aufnahmeprogramme für Afghanen nicht pauschal einstellen durfte. Vielmehr müssen individuelle Belange der Betroffenen berücksichtigt werden. Konkret ging es um das beendete Aufnahmeprogramm "Menschenrechtsliste".

Geklagt hatte eine afghanische Frau, die für sich und ihre beiden minderjährigen Söhne Einreisevisa möchte und sich in Pakistan aufhält. Sie hatten 2021 von Deutschland eine Aufnahmezusage erhalten, die Ende 2025 zurückgenommen wurde. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte einen Anspruch auf Erteilung der Visa zuletzt verneint. Diese Entscheidung hob der Zweite Senat in Karlsruhe auf.

Dobrindts Ministerium interpretierte die Entscheidung so, dass das Bundesverfassungsgericht in weiten Teilen der Argumentation der Bundesregierung folge: Aufnahmeerklärungen könnten aufgehoben werden, wenn sich das politische Interesse ändere. Die Verfassungsrichter gäben dem Bundesinnenministerium nur auf, bei der Abkehr den Einzelfall zu berücksichtigen.

Das Bundesverfassungsgericht sehe keinen Verstoß gegen das Gebot des Vertrauensschutzes, schließt das Ministerium aus der Entscheidung. Auch extraterritoriale Schutzpflichten bestünden nicht. Diese lasse einen "weiten politischen Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Aufhebung von Aufnahmen aus politischen Gründen".

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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