Kriminalität: Fast jeder Zweite für "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht

Eine neue Umfrage zeigt: 46 Prozent der Deutschen wünschen sich das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht. Besonders Jüngere sprechen sich dafür aus.

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Knapp jeder zweite Bundesbürger hielte es für richtig, wenn sexuelle Handlungen ohne ausdrückliches Einverständnis in Zukunft strafbar wären. Für einen Wechsel zum Prinzip "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht sprachen sich in einer repräsentativen Befragung im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur 46 Prozent der Befragten aus. 32 Prozent der Teilnehmer der Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov befürworteten eine Beibehaltung des aktuell geltenden Grundsatzes "Nein heißt Nein". 22 Prozent der insgesamt 2.230 Menschen, die zwischen Freitag und Montag an der Umfrage teilnahmen, trauten sich in dieser Frage kein Urteil zu.

Frauen und Männer sehen die Sache ähnlich

Große Unterschiede zwischen den Geschlechtern fördert die Umfrage nicht zutage. Einen Wechsel hin zu "Nur Ja heißt Ja" fänden demnach 45 Prozent der Männer und 46 Prozent der Frauen richtig. Eine signifikante Rolle spielt dagegen das Alter. Von den Befragten im Alter zwischen 18 und 29 Jahren befürworteten 62 Prozent eine entsprechende Reform. Unter den Bundesbürgern im Alter zwischen 30 und 49 Jahren sind es rund 12 Prozentpunkte weniger. Am niedrigsten ist der Anteil der Befürworter von "Nur Ja heißt Ja" unter den Menschen im Alter zwischen 50 und 59 Jahren mit 37 Prozent.

Länderkammer ist dafür

Der Bundesrat hatte sich am Freitag für die Einführung des Grundsatzes "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht ausgesprochen. Ein entsprechender Entschließungsantrag, der von Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern vorangetrieben wurde, fand in der Länderkammer eine Mehrheit. Nun steht es im Ermessen der Bundesregierung, ob sie den Vorschlag der Länder aufnimmt.

Reform vor zehn Jahren

In Deutschland gilt seit 2016 das "Nein heißt Nein"-Modell. Die Befürworter der weitreichenderen Lösung "Nur Ja heißt Ja", die in einigen anderen europäischen Staaten angewendet wird, sehen das Fehlen einer freiwilligen, erkennbaren Zustimmung zu einer sexuellen Handlung als zentrales Kriterium für deren Strafbarkeit. Sie verweisen auf Fälle, in denen Opfer sexueller Übergriffe aufgrund von Angst oder psychischen Ausnahmesituationen in einen Zustand der Handlungsunfähigkeit geraten und daher weder Widerstand leisten noch aktiv widersprechen können.

YouGov hatte den Teilnehmern der Umfrage die Frage vorgelegt: "Im Sexualstrafrecht gilt in einigen europäischen Staaten der Grundsatz "Nur Ja heißt Ja", bei dem eine aktive Zustimmung, verbal oder non-verbal verlangt wird. In Deutschland muss das Opfer dagegen aktiv widersprechen - es gilt das Prinzip "Nein heißt Nein". Finden Sie den aktuell geltenden Grundsatz richtig oder befürworten Sie eine Reform hin zu "Nur Ja heißt Ja"?"

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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