Kiel: Schleswig-Holstein plant Gesetz gegen Extremisten im Rathaus
Ein Gesetz soll im Norden verhindern, dass Extremisten Bürgermeister werden. Die Innenministerin betont, es diene dem Schutz des öffentlichen Dienstes.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Schleswig-Holstein will mit einer Gesetzesnovelle Extremisten als Bürgermeisterinnen und Bürgermeister verhindern. "Die öffentliche Verwaltung ist eine zentrale Säule für Stabilität, Vertrauen und Rechtsstaatlichkeit im Land - und damit kein Platz für Extremisten", sagte Innenministerin Magdalena Finke (CDU). Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften durchläuft derzeit die parlamentarischen Prozesse.
Die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung tragen laut Finke besondere Verantwortung für die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. "Wir haben als Landesregierung deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den öffentlichen Dienst vor extremistischen Einflüssen sowie vor Verfassungsfeinden noch besser schützen will", betonte sie. Der Entwurf schreibt außerdem vor, dass kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte verfassungstreu sein müssen, um wählbar zu sein.
Damit hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewählt werden können, soll der Gesetzentwurf vorschreiben, ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ausdrücklich in die kommunale Verfassung aufzunehmen. "Damit wird ein Zeichen nach außen gesetzt, dass kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte nur Personen sein dürfen, die sich zur Verfassungstreue bekennen", heißt es in dem Entwurf.
Weiteres Gesetz zur Verfassungstreue im Plenum
Zudem sollen nach dem Willen der schwarz-grünen Koalition diejenigen durch den Verfassungsschutz überprüft werden, die künftig in den Staatsdienst eintreten wollen. Ein entsprechender Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfassungstreue wurde im Landtag in Kiel Mitte Juni in erster Lesung beraten.
"Wer das Grundgesetz ablehnt oder dem Staat schaden will, der kann ihm nicht dienen", sagte Digitalisierungsminister und Staatskanzleichef Dirk Schrödter (CDU) damals. "Es ist auch nicht hinnehmbar, dass wir als Staat Verfassungsfeinde alimentieren." Es ginge stets um sorgfältige Einzelfallprüfungen.
Der Gesetzentwurf von Schwarz-Grün sieht eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor. Diese soll vor der ersten Berufung in ein Beamtenverhältnis oder Richteramt erfolgen. Die Einstellungs-Entscheidung treffe aber immer die einstellende Behörde, sagte der Grünen-Innenpolitiker Jan Kürschner.
Personen, die Zugang zu Polizei- und Justizbehörden, kritischer Infrastruktur oder anderen wichtigen Einrichtungen erhalten, sollen einer erweiterten Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen werden. Dies soll auch für Angestellte gelten.
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