Kiel: Landtag berät neues Gesetz gegen Diskriminierung in Behörden
Ein neues Gesetz soll Diskriminierung durch Behörden, Schulen oder Polizei in Schleswig-Holstein gezielt verhindern. Heute hat der Landtag sich hierzu beraten.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in einer ersten Lesung einen Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen beraten. "Wenn Menschen dem Staat begegnen, müssen sie sich darauf verlassen können, fair behandelt zu werden", sagte Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) während der ersten Lesung im Plenum in Kiel. Das Gesetz definiere klar, was Diskriminierung sei und schütze davor, aufgrund von Herkunft, Religion, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung benachteiligt zu werden.
Mit dem geplanten Gesetz zur Vermeidung von Diskriminierung in Schleswig-Holstein will die Landesregierung nach eigenen Angaben eine bislang bestehende Schutzlücke im öffentlichen Bereich schließen. Während das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor allem Benachteiligungen in der Privatwirtschaft erfasst, etwa bei Arbeits- oder Mietverhältnissen, gibt es in Schleswig-Holstein bislang keinen vergleichbaren Schutz bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch Behörden, Schulen oder Sicherheitsbehörden.
Eine vergleichbare Regelung gibt es bislang nur in Berlin. Auch Nordrhein-Westfalen arbeitet derzeit an einem entsprechenden Gesetz. Das Gesetz wurde vom Parlament an den Sozialausschuss verwiesen. Innen- und Rechtsausschuss werden mitberaten.
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