Großer Systemwechsel bleibt aus: Bas will Beamte zur Rentenkasse bitten - Rentenkommission lehnt ab
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas will Beamte künftig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen lassen. Der Vorstoß sorgt nicht nur für Zündstoff in der Koalition, sondern wird von der Rentenkommission explizit abgelehnt.
Erstellt von Felix Schneider - Uhr
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- Rentenkommission hat Empfehlungen für einen grundlegenden Umbau vorgelegt
- Eine gemeinsame Erwerbstätigenversicherung bleibt langfristiges Ziel
- Vorerst steht fest: Beamte wechseln nicht direkt in die gesetzliche Rentenkasse
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Sollen künftig auch Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte sich Anfang Juni für ein gemeinsames System ausgesprochen. Inzwischen liegt der Abschlussbericht der Alterssicherungskommission vor. Die 13 Mitglieder sehen eine Versicherung für alle Erwerbstätigen zwar als langfristiges Ziel - für Beamte empfehlen sie zunächst jedoch einen anderen Weg.
Gemeinsame Rentenkasse soll langfristig kommen
"Wir brauchen ein gemeinsames System, wenn man eine große Reform haben will", erklärte die 58-Jährige auf dem Event der "Rheinischen Post". Ihr zentrales Argument für den Vorstoß: "Wenn alle einzahlen, dann hätten wir mehr im Topf und der Staat muss nicht so viel zuzahlen." Die Arbeitsministerin ist sich der politischen Schwierigkeiten ihres Vorhabens bewusst. "Ich weiß, dass es ein langer Weg ist", räumte Bas in Düsseldorf ein.
Eine umfassende Erwerbstätigenversicherung, in die auch Beamte einzahlen, bleibt auch nach Einschätzung der Kommission ein langfristiges Idealbild. Eine bundesweite Umstellung wäre jedoch rechtlich und organisatorisch schwierig. Mit Ausnahme der Bundesbeamten liegt das Beamtenrecht überwiegend in der Zuständigkeit der Länder. Hinzu kämen während einer langen Übergangszeit gleichzeitig Rentenbeiträge für aktive Beamte und Pensionszahlungen für bereits vorhandene Versorgungsempfänger.
Was sich für Beamte tatsächlich ändern soll
Statt Beamte kurzfristig vollständig in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen, empfiehlt die Kommission mehrere Änderungen innerhalb der Beamtenversorgung. Bund und Länder sollen die Zahl der Verbeamtungen deutlich reduzieren und ausreichende Rücklagen für spätere Pensionen bilden.
Außerdem sollen Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung - etwa ein höheres Renteneintrittsalter oder gedämpfte jährliche Anpassungen - wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Diese Änderungen könnten auch bereits verbeamtete Beschäftigte betreffen.
Verfassungsrechtliche Bedenken und politischer Gegenwind
Eine vollständige Eingliederung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung bleibt rechtlich und finanziell schwierig. Die Kommission verweist insbesondere auf die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes, die Zuständigkeit der Länder und erhebliche Übergangskosten. Denkbar wäre langfristig ein Modell, bei dem Beamte eine gesetzliche Rente erhalten und der Dienstherr die Differenz zur amtsangemessenen Versorgung über eine zweite Säule ausgleicht. Ein solcher Umbau wäre jedoch ein langfristiger Prozess.
Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas kündigten an, die Empfehlungen der Rentenkommission vollständig umsetzen zu wollen. Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses soll das entsprechende Gesetzespaket bis Ende 2026 im Bundestag verabschiedet werden. Die konkreten Gesetzestexte und Übergangsregelungen stehen allerdings noch aus.
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