Extremismus: Liebich: Haft in Deutschland könnte Tod bedeuten
Eigentlich muss Neonazi Marla Svenja Liebich in Deutschland eine Haftstrafe verbüßen. Das versucht die Rechtsextremistin zu umgehen. Vor Gericht erklärt sie nun, warum.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Neonazi Marla Svenja Liebich hat vor Gericht eine Zustimmung zur Auslieferung nach Deutschland erneut abgelehnt. "Das kann ich nicht, weil ich im Gefängnis getötet würde", sagte die verurteilte Rechtsextremistin vor dem Landgericht im tschechischen Pilsen. Dort war ein Prozess gegen Liebich eröffnet worden, in dem entschieden werden soll, ob Liebich an die deutschen Behörden übergeben werden darf. Anschließend soll Liebich dann in die Justizvollzugsanstalt in Chemnitz gebracht werden.
Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Zum Haftantritt war sie jedoch nie erschienen, stattdessen floh sie und wurde erst nach monatelanger europaweiter Fahndung von tschechischen Beamten festgenommen. Seitdem sitzt Liebich in tschechischer Haft. Kurz nach ihrer Festnahme hatte Liebich schon einmal eine Auslieferung abgelehnt, weshalb sich nun das Landgericht Pilsen mit der Entscheidung befasst.
Auf deutscher Seite ist die Staatsanwaltschaft in Halle für den Fall zuständig. Sie ging vor Eröffnung des Prozesses in Tschechien davon aus, dass es dabei zu keinen größeren Problemen kommt. "Das ist ein geübtes System zwischen europäischen Ländern. Das klappt in der Regel recht reibungslos", so Oberstaatsanwalt Dennis Cernota. Ihm zufolge prüft das Gericht unter anderem, ob Polizei und Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten richtig agiert haben.
Liebich: In Männergefängnis droht Schlimmes
Liebich sagte weiter vor Gericht, sie habe die Befürchtung, in Deutschland in ein Gefängnis für Männer gebracht zu werden, was aus ihrer Sicht menschenverachtend und diskriminierend sei. Ihr drohten Dinge wie Mobbing durch andere Gefangene oder das in den Selbstmord Treiben, so Liebich. Es ist davon auszugehen, dass Liebich nach der Auslieferung in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht wird, wo noch einmal über die Art der Unterbringung entschieden werden könnte.
Die Rechtsextremistin war vor Gericht mit Bart und Brille, geschminkt und in einem Oberteil in Leopardenmuster erschienen. Nach der Verurteilung in Halle hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten das für eine Provokation durch den Neonazi und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Das Auftreten von Liebich könnte auch einen Einfluss darauf haben, wie sie in Deutschland die Haftstrafe verbüßen muss.
Außerdem könnte es eine derzeit ausstehende Entscheidung des Amtsgerichts Halle beeinflussen. Im März dieses Jahres hatte das Gericht im Süden Sachsen-Anhalts angekündigt, darüber zu entscheiden, ob die Änderungen von Vorname und Geschlecht Liebichs rückgängig gemacht werden können. Der Saalekreis hatte eigenen Angaben nach schon im Dezember 2025 rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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