Donald Trump: Gesetze verwechselt - beißender Spott nach Zoll-Schlappe

Zum zweiten Mal innerhalb von drei Monaten scheitert Donald Trump mit seinen Zöllen vor Gericht. Dabei unterlief dem US-Präsidenten eine Verwechslung. Dafür wird er jetzt verspottet.  Gleichzeitig stellt er der EU ein Ultimatum.

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Donald Trump hat mit seiner Zollpolitik wieder eine Niederlage erlitten. (Foto) Suche
Donald Trump hat mit seiner Zollpolitik wieder eine Niederlage erlitten. Bild: picture alliance/dpa/dpa Pool | Michael Kappeler
  • Donald Trump scheitert mit neuen EU-Zöllen vor Gericht
  • US-Präsident verwechselte Gesetze, urteilten die Richter
  • Trump erhöht den Druck auf die EU
  • "Wall Street Journal" kommentiert die juristische Niederlage mit einem beißenden Kommentar

US-Präsident Donald Trump muss bei seiner Zollpolitik einen weiteren schweren Rückschlag hinnehmen. Das Gericht für internationalen Handel in New York stufte seine weltweit geltenden Importabgaben von zehn Prozent als unrechtmäßig ein. Nach Auffassung der Richter hat Trump mit den befristeten Zöllen seine präsidialen Vollmachten überschritten. Für den Republikaner ist es bereits die zweite gerichtliche Schlappe binnen drei Monaten.

Gesetze verwechselt: Donald Trump erleidet mit Zollpolitik erneute Niederlage

In ihrer Urteilsbegründung stellten die Richter fest, dass Trump das herangezogene Handelsgesetz von 1974 falsch interpretiert hatte. Das Gesetz erlaubt einem Präsidenten zwar, bei schwerwiegenden Zahlungsbilanzdefiziten für maximal 150 Tage Zölle von bis zu 15 Prozent zu verhängen. Trump berief sich jedoch auf Handels- und Leistungsbilanzdefizite – rechtlich gesehen ein entscheidender Unterschied.

Die Richter befanden zudem, dass die Regierung die vom Gesetz geforderten fundamentalen internationalen Zahlungsprobleme nicht ausreichend nachweisen konnte. Als Konsequenz dürfen weder die US-Regierung noch die Zollbehörde CBP die Importabgaben von den Klägern einfordern. Geklagt hatten der US-Bundesstaat Washington sowie zwei Unternehmen. Das Gericht ordnete an, dass bereits gezahlte Zölle an die Kläger zurückerstattet werden müssen.

Supreme Court macht Befugnisse deutlich: Trump scheiterte mit erstem Zoll-Vorstoß

Die jetzt für rechtswidrig erklärten Zehn-Prozent-Zölle galten seit dem 24. Februar 2026 für die meisten ausländischen Waren. Sie waren Trumps Ausweichmanöver, nachdem das Oberste Gericht ihm wenige Wochen zuvor eine erste empfindliche Niederlage zugefügt hatte.

Der Supreme Court hatte damals klargestellt, dass allein der Kongress befugt ist, Steuern und Zölle zu erheben. Trump hatte sich bei seinen ursprünglichen Zöllen auf ein Notstandsgesetz von 1977 berufen. Die Richter urteilten jedoch, dass dieses Gesetz den Präsidenten zwar zur Regulierung des Außenhandels bei nationalen Notlagen ermächtigt – nicht aber zur Erhebung von Zöllen.

Trump setzt EU Frist bis zum Unabhängigkeitstag

Parallel zum Gerichtsurteil erhöht Trump auf Truth Social den Druck auf Brüssel. Die Europäische Union müsse das vereinbarte Zollabkommen bis zum 4. Juli – dem 250. Geburtstag der USA – vollständig umsetzen. Andernfalls kündigte er deutlich höhere Abgaben an.

Das Rahmenabkommen hatten Trump und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Mitte August 2025 geschlossen. Es sieht eine Zollobergrenze von 15 Prozent auf die meisten europäischen Warenimporte vor, einschließlich Autos und Autoteile. Im Gegenzug soll die EU Zölle auf US-Industriegüter abschaffen und amerikanischen Agrarprodukten wie Schweinefleisch und Milcherzeugnissen besseren Marktzugang gewähren. Innerhalb der EU stocken jedoch die notwendigen Verhandlungen zwischen Europaparlament und Mitgliedsstaaten. Ein Treffen am Mittwoch brachte keine Einigung.

"The Wall Street Journal" spottet über Trump-Urteil

Trotz der erneuten Niederlage zeigt sich der US-Präsident unbeeindruckt. Gegenüber Journalisten erklärte Trump, er werde seine Zollpolitik ungeachtet der Gerichtsentscheidungen weiterverfolgen. Der Regierung steht der Weg der Berufung offen, letztlich könnte der Fall erneut vor dem Supreme Court landen.

Das "The Wall Street Journal" kommentierte das Urteil mit beißender Kritik. Die Redaktion titelte "Rechtsstaatlichkeit zwei, Trumps Zölle null" und verglich Trumps Zoll-Obsession mit Bidens gescheitertem Versuch, Studienkredite zu erlassen. "Zeit aufzuhören, solange er hinten liegt", schrieb das Blatt. "Andererseits ist es schwer, sich an einen anderen Präsidenten zu erinnern, der so versessen auf eine wirtschaftlich zerstörerische und politisch unpopuläre Politik war."

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/sfx/news.de/dpa/stg

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