Bundestag: Grüne wollen "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht verankern

Soll im Sexualstrafrecht auch in Deutschland künftig das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" gelten? Ein Gesetzentwurf der Grünen sorgt für kontroverse Diskussionen im Parlament.

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Die AfD und die Union haben im Bundestag einen Vorschlag der Grünen zurückgewiesen, im Sexualstrafrecht den Grundsatz "Nur Ja heißt Ja" festzuschreiben. Neben Abgeordneten der Grünen sprach sich auch die Linksfraktion für den Gesetzentwurf aus, der Menschen durch das Konsensprinzip besser vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung schützen soll. SPD-Abgeordnete zeigten sich offen für eine Diskussion über eine entsprechende Reform. Über den Entwurf wird demnächst in den Ausschüssen beraten.

Letzte große Reform liegt zehn Jahre zurück

Im deutschen Sexualstrafrecht gilt ein "Nein heißt Nein"-Ansatz. Jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person steht unter Strafe. Dieser Ansatz wurde 2016 im Strafgesetzbuch verankert. Lena Gumnior (Grüne) sagte, jede sexuelle Handlung ohne Zustimmung müsse strafbar werden, so wie in vielen anderen europäischen Staaten. Diese Zustimmung "kann mit Worten, mit Nicken, mit der ganzen Körpersprache erfolgen", erklärte sie. Niemand müsse einen schriftlichen Vertrag schließen. Gleichzeitig müsse aber gelten: "Schweigen und Passivität sind keine Zustimmung".

Oft steht Aussage gegen Aussage

Bereits heute werde in Verfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung vor Gericht geprüft, ob es eine Zustimmung gab oder nicht, sagte die CSU-Abgeordnete Susanne Hierl (CSU). Häufig stehe in solchen Verfahren "Aussage gegen Aussage ohne objektive Beweismittel". In solchen Fällen gelte der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Der Vorschlag der Grünen werde an dieser strukturellen Herausforderung nichts ändern. Strafrechtsänderungen ohne Wirkung schwächten jedoch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat.

Freispruch wegen Schockstarre der Frau

Carmen Wegge (SPD) sagte, die Einführung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" sei damals ein Erfolg gewesen. Dennoch zeigten sich Lücken im Opferschutz. Sie verwies auf den Fall eines Mannes, der in Thüringen eine Frau in ein Gebüsch gezerrt hatte, um sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen. Die Frau sei in Schockstarre verfallen, der Täter freigesprochen worden.

Vor einer "Kriminalisierung menschlicher Missverständnisse" warnte hingegen der AfD-Abgeordnete Knuth Meyer-Soltau (AfD). Die Grünen hätten einen gefährlichen "Entwurf der sich moralisch aufplustert" und zentrale Grundsätze des deutschen Strafrechts angreife, vorgelegt. Faktisch führe die von ihnen angestrebte Änderung "zu einer Beweislastumkehr durch die Hintertür". Zwischenmenschliche Nähe sei "kein Verwaltungsakt".

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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