Kriminalität: Digitale Gewalt: Hubig will Account-Sperren ermöglichen
Gerichte könnten bald Accounts von Tätern sperren lassen. Was das für Opfer von Online-Gewalt und für die Aufklärung im Netz bedeutet.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
Suche
Opfer digitaler Gewalt sollen laut einem Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zusätzliche Möglichkeiten erhalten, um Täter zu ermitteln und zu stoppen. Die SPD-Politikerin sagte bei einer Befragung im Bundestag, die schwarz-rote Koalition nehme Gewalt gegen Frauen ernst und arbeite deshalb aktuell an einem Gesamtkonzept gegen physische, psychische und digitale Gewalt. Ein Entwurf aus ihrem Ministerium, der aktuell zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt werde, sieht laut Hubig vor, dass Betroffene leichter Informationen über Accountinhaber erhalten und nach Entscheidung eines Gerichts auch Account-Sperren durchsetzen können.
Ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz und in der analogen Welt sei ein Gesetzentwurf zur IP-Adressen-Speicherung, der kommende Woche im Kabinett beschlossen werde, sagte Hubig.
Einschüchterung und Bloßstellungen
Digitale Gewalt zielt häufig darauf ab, Betroffene bloßzustellen oder einzuschüchtern. Es geht um Identitätsdiebstahl oder die Veröffentlichung privater oder sensibler Informationen über jemanden im Internet ohne seine Zustimmung (sogenanntes Doxxing). Auch Cyberstalking zählt dazu. Davon können unter anderem Menschen betroffen sein, deren Standort heimlich von einem Ex-Partner mit technischen Hilfsmitteln wie Bluetooth-Ortungsgeräten ausgeforscht wird.
Pornografische Deepfakes sollen verboten werden
Zunehmend in den Fokus gerückt sind zuletzt auch sogenannte Deepfakes mit oder ohne sexualisierten Inhalten. Dabei wird etwa das Gesicht einer Frau in ein anderes Video - etwa eine Porno-Sequenz - eingefügt oder die Stimme künstlich nachgeahmt, so dass es aussieht, als würde sie Dinge tun oder sagen, die nie passiert sind. Eine Dunkelfeldstudie hat gezeigt, dass in Deutschland jede fünfte Frau (20 Prozent) und jeder siebte Mann (13,9 Prozent) in den zurückliegenden fünf Jahren digitale Gewalt erlebt hat.
Die Bundesregierung plant eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz. Die Speicherpflicht soll vor allem eine höhere Aufklärungsrate bei Online-Betrug, Hasskriminalität im Netz und Kinderpornografie ermöglichen
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere aktuelle News im Ressort "Politik":
- Berlin News: Beamtenbesoldung: Entwurf sieht Milliarden-Mehrausgaben vor
- Berlin News: OCHA-Chef: Brauchen klare Vision für Zukunft des Sudans
- Donald Trump: "Gefährliche Verschlechterung" beim US-Präsidenten – Sicherheitsexperte alarmiert
- Donald Trump: Am Telefon offenbart Trump seine wahren Gefühle
kns/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.