Extremismus: Dobrindt verteidigt Verfahren gegen Maja T. in Ungarn

Acht Jahre Haft: Das Budapester Stadtgericht verurteilt Maja T. wegen Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Ungarn. Deutschlands Innenminister sagt: Es brauchte ein Urteil.

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Ein Polizeieinsatz in Bochum eskalierte. (Foto) Suche
Ein Polizeieinsatz in Bochum eskalierte. Bild: Adobe Stock / DABLJU (Symbolbild)

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat das Urteil gegen die deutsche non-binäre Person Maja T. in Ungarn wegen Beteiligung an Angriffen gegen mutmaßliche Rechtsextremisten verteidigt. Der CSU-Politiker sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): "Da haben schwerste Körperverletzungen stattgefunden. Eine Person erlitt einen Schädelbruch. Das muss zu einer Verurteilung führen."

Da diese Straftaten in Ungarn begangen worden seien, sei aus seiner Sicht gegen ein Verfahren und ein anschließendes Urteil in Ungarn nichts einzuwenden. Maja T. gehöre zu einer linksextremistischen Gruppe, die andere Personen mit Schlagstöcken, Gummihämmern und weiteren Waffen angegriffen habe.

Urteil: Acht Jahre Haft

Das Budapester Stadtgericht hat Maja T. zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt. Richter Jozsef Sos sah es als erwiesen an, dass die 25-jährige Person aus der linken Szene in Deutschland an blutigen Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Budapest beteiligt war. Rund 20 deutsche und andere mutmaßliche Linksextremisten sollen dabei neun Menschen verletzt haben, vier von ihnen schwer. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Maja T. und die Staatsanwaltschaft kündigten Berufung an.

Im Verlauf des Prozesses legte die Anklagebehörde wenig Beweise auf den Tisch. Weder Zeugenaussagen noch DNA-Spuren belasteten die angeklagte Person. Die Staatsanwaltschaft argumentierte mit einer Indizienkette, die sich auf das Bildmaterial einer Sicherheitskamera in der Nähe von einem der Tatorte stützte. Auf diesen Bildern sei Maja T. zusammen mit anderen Angreifern zu sehen, hielt die Staatsanwaltschaft fest. Die Verteidigung hielt dem entgegen, dass die Person, die T. gewesen sein soll, sichtlich keine Tatwaffe bei sich gehabt habe.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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