Corona-Rückforderungen Baden-Württemberg: Vorschlag der SPD scheitert mit großer Mehrheit im Landtag Baden-Württemberg
Im Landtag von Baden-Württemberg haben am 12.11.2025 die Abgeordneten zum Thema "Verzicht auf rechtswidrige Rückforderungen von Corona-Soforthilfen (Änderungsantrag SPD)" namentlich abgestimmt. Was genau fordert die SPD? Und wie haben die Fraktionen abgestimmt?
Von news.de-Redakteur Alexander Aßmann - Uhr
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- Der Antrag wurde im Landtag von Baden-Württemberg abgelehnt
- AfD, Grüne und CDU stimmten dagegen, FDP/DVP und SPD dafür
- Es gab eine Mehrheit von 108 gegen 34 Stimmen
Antrag SPD: Deutliche Mehrheit dagegen
Zu dem Antrag der SPD-Fraktion mit dem Titel "Von Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut (CDU) laut Verwaltungsgerichtshof rechtswidrig geforderte Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen: Ausmaß der Schadenssumme für Unternehmen und Selbstständige in Baden-Württemberg" wurden zwei Änderungsanträge zur namentlichen Abstimmung in den Landtag eingebracht.
Mit dem ersten Änderungsantrag der SPD-Fraktion soll der ursprüngliche Antrag um klare Konsequenzen aus den Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim ergänzt werden. Das Gericht hat entschieden, dass Rückforderungen von Corona-Soforthilfen gegenüber Unternehmen und Selbstständigen, die ihre Anträge bis einschließlich 7. April 2020 gestellt haben, rechtswidrig waren. Die SPD fordert deshalb, dass die Landesregierung dieses Fehlverhalten korrigiert und die Betroffenen nicht weiter belastet. Konkret verlangt die SPD, dass auf alle rechtswidrigen Rückforderungen verzichtet wird, unabhängig davon, ob Betroffene geklagt haben oder nicht. Dabei sollen ausdrücklich auch jene Fälle einbezogen werden, in denen Unternehmen oder Selbstständige im Vertrauen auf rechtmäßiges staatliches Handeln bereits zurückgezahlt haben oder noch zur Rückzahlung aufgefordert sind, obwohl dies nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht zulässig gewesen wäre. Darüber hinaus fordert die Fraktion, dass in diesen Fällen keine Zinsen mehr eingetrieben oder vollstreckt werden, bis eine abschließende Regelung getroffen ist (Quelle: abgeordnetenwatch.de). Am 12.11.2025 stimmten dazu die Abgeordneten im Landtag ab.
Der Antrag, der von der SPD in den Landtag eingbracht wurde, ist mit einer deutlichen Mehrheit abgelehnt worden. Von den 154 Abgeordneten stimmten 108 dagegen und 34 dafür. Zwölf Landtagsabgeordnete waren bei der Abstimmung nicht anwesend.
- Grüne: 53 Gegenstimmen, 4 nicht abgegebene Stimmen
- CDU: 40 Gegenstimmen, 3 nicht abgegebene Stimmen
- SPD: 17 Dafür-Stimmen, eine nicht abgegebene Stimme
- FDP/DVP: 16 Dafür-Stimmen, 2 nicht abgegebene Stimmen
- AfD: 15 Gegenstimmen, 2 nicht abgegebene Stimmen
- fraktionslos: eine Dafür-Stimme
Was interessant bei der Abstimmung ist: die Grüne und die CDU, eine davon in der Landesregierung, und die AfD stimmten gegen den Antrag.
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