Urteil des Bundessozialgerichts: Zwei Millionen Rentner erhalten bis zu 185 Euro weniger Geld
Obwohl Erwerbsbiografie, Lebenslauf und Krankheit vergleichbar sind, bekommen nun knapp zwei Millionen Erwerbsminderungsrentner dauerhaft weniger Geld als andere. Schuld daran ist ein Urteil des Bundessozialgerichts.
Erstellt von Felix Schneider - Uhr
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- Folgenreiches Urteil des Bundessozialgerichts zur Erwerbsminderungsrente
- Dem Urteil nach haben Rentner nach 2019 keinen Anspruch auf bessere Rechenregeln
- Das bedeutet für viele trotz vergleichbaren Umständen weniger Geld
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Nach einem neuen Urteil des Bundessozialgerichts erhalten nun viele Erwerbsminderungsrentner weniger Geld als andere - trotz vergleichbarer Erwerbsbiografie und Krankheit. Der Unterschied ist im Rentenbeginn begründet: Wer vor 2019 als erwerbsgemindert galt, der profitiert nicht von den verbesserten Rechenregeln, die erst später eingeführt wurden. Das bedeutet für manche bis zu rund 185 Euro weniger im Monat.
Urteil des Bundessozialgerichts vermindert Rente
Hintergrund der Entscheidung war die Klage eines Mannes, der seit 2004 eine volle Erwerbsminderungsrente bezogen hatte und später in die Altersrente wechselte. Dabei verlangte er, dass mit der Neuregelung ab dem 1. Januar 2019 seine Erwerbsminderungsrente so wie bei Neurentnern berechnet wird. Das hätte ihm Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung zufolge rund 185 Euro brutto mehr Rente im Monat beschert.
Die Rentenversicherung lehnte dies jedoch ab und bekam in den Vorinstanzen Recht. Abschließend wies auch das Bundessozialgericht die Revision zurück (Aktenzeichen B 5 R 29/21 R). Das Gericht bestätigte, dass Bestandsrentner keinen Anspruch auf die ab 2019 geltenden besseren Rechenregeln haben.
Was hat sich 2019 an der Berechnung geändert?
Bei der Berechnung von Erwerbsminderungsrenten steht die sogenannte "Zurechnungszeit" im Mittelpunkt. Bei dieser handelt es sich um die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Vollendung eines bestimmten Lebensalters - seit 2019 beträgt dieses 65 Jahre und 8 Monate. Diese fiktiven Zeiten erhöhen die Entgeltpunkte und damit auch die Rente. Mit der Verlängerung der Zurechnungszeit steigt die Rente spürbar. Doch wer bereits vor 2019 in der Erwerbsminderungsrente war, hat davon nichts.
Das sagt das Urteil des Bundessozialgerichts aus
Das Bundessozialgericht hat mit dem Urteil eine Billigung der Ungleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnern mit Eintritt vor und nach 2019 ausgesprochen. So heißt es im Urteil: "Es ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, dass der Gesetzgeber die Zurechnungszeit (...) zum 1.1.2019 nur für Rentenneuzugänge ausgeweitet und Bestandsrenten in diese Vergünstigung nicht einbezogen hat."
Bedeutet im Klartext: Das Rentenrecht berücksichtigt grundsätzlich zunächst einmal das sogenannte Rentenbeginn-Prinzip. Dabei gibt jeweils das Recht den Maßstab vor, das zum Zeitpunkt des Eintritts gilt. In diesem Fall bleiben daher Erwerbsminderungsrentner, die vor 2019 eingetreten sind, außen vor. Stichtage sind im Sozialrecht nach Auffassung des Gerichts nicht ungewöhnlich - und daher völlig legitim. Zudem hat der Gesetzgeber einen etwas weiteren Spielraum, da es sich bei den Zurechnungszeiten um solidarisch finanzierte Beiträge handelt.
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sfx/bua/news.de
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