Emotionaler Beistand vom Staat: Mehr Prozessbegleitung für Opfer – Hubig will Hürden senken

Damit Opfer schwerer Straftaten nicht alleine dastehen, sollen Minderjährige künftig ohne Antrag psychosoziale Prozessbegleitung bekommen. Auch für Betroffene häuslicher Gewalt ist Hilfe vorgesehen.

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Ein Polizeieinsatz in Bochum eskalierte. (Foto) Suche
Ein Polizeieinsatz in Bochum eskalierte. Bild: Adobe Stock / DABLJU (Symbolbild)

Opfer schwerer Straftaten sollen künftig ohne großen Aufwand Unterstützung durch Psychologen, Sozialarbeiter und vergleichbar geschulte Fachkräfte erhalten, die ihnen während des Gerichtsverfahrens zur Seite stehen. Ein entsprechender Entwurf des Bundesjustizministeriums sieht außerdem vor, dass in gravierenden Fällen auch Opfer häuslicher Gewalt Anspruch auf eine solche psychosoziale Begleitung haben sollen. Ihnen soll zudem - unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen - eine für sie kostenfreie anwaltliche Vertretung zur Verfügung stehen. Als gravierende Fälle im Sinne des Entwurfs gelten etwa Delikte wie Körperverletzung oder Nachstellung.

Hürden für Prozessbegleitung werden abgebaut

Minderjährige und besonders schutzbedürftige erwachsene Opfer von Sexualverbrechen und schweren Gewalttaten haben seit 2017 ein Anrecht auf psychosoziale Prozessbegleitung. Zuletzt wurde diese kostenfreie emotionale und praktische Begleitung während des Verfahrens jährlich laut Ministerium zwischen 1.500 und 1.700 Mal in Anspruch genommen.

Damit künftig mehr Gewaltopfer davon profitieren, sollen Kinder und Jugendliche laut Entwurf keinen Antrag auf psychosoziale Prozessbegleitung mehr stellen müssen, sondern diese von Amts wegen erhalten können. Betroffene Erwachsene müssten zwar weiterhin einen Antrag stellen. Sie müssten allerdings, wenn der Entwurf so umgesetzt wird, keine besondere Schutzbedürftigkeit mehr nachweisen.

Gericht soll auf Angebot hinweisen

Ermittlungsbehörden und die Gerichte sollen Betroffene künftig auf die Möglichkeit der kostenfreien Begleitung durch eine geschulte Fachkraft hinweisen. Der Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht zudem eine höhere Vergütung für die Prozessbegleiter vor.

Nebenklage-Möglichkeit bei Volksverhetzung

In Verfahren wegen Volksverhetzung und verhetzender Beleidigung will die Ministerin Betroffenen die Möglichkeit eröffnen, sich als Nebenkläger der öffentlichen Klage anzuschließen, "wenn dies aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat, zur Wahrnehmung ihrer Interessen geboten erscheint". Mit dieser geplanten Änderungen werde auf Wünsche eingegangen, die der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus, Felix Klein, an das Ministerium herangetragen habe, heißt es in dem Entwurf.

Länder und Verbände können zu dem Vorhaben bis Mitte Januar Stellung nehmen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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