Reform des Bundespolizeigesetz: Drohnenplan der Regierung enthüllt - verkommt Deutschland zum Überwachungsstaat?
Laser, Drohnen, mehr Kontrolle: Die Bundesregierung rüstet die Bundespolizei technisch und rechtlich massiv auf. Kritiker warnen vor dem "Super-Auge des Staates".
Erstellt von Anika Bube - Uhr
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- Bundeskabinett beschließt Entwurf des neuen Bundespolizeigesetzes
- Polizei bekommt Hightech-Ausrüstung:Laser, Drohnen, Störsender
- Datenschützer warnen vor dem "Super-Auge des Staates"
Das Bundeskabinett hat die umfassendste Reform des Bundespolizeigesetzes seit drei Jahrzehnten beschlossen. Künftig sollen die Beamten Drohnen, Laser und elektronische Störsender einsetzen dürfen, um Gefahren aus der Luft abzuwehren. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) spricht von einem "Sicherheitssprung ins 21. Jahrhundert".
Damit reagiert die Regierung auf die wachsende Zahl illegaler Drohnenflüge – etwa über Flughäfen, Ministerien oder bei Großveranstaltungen. Erstmals soll eine spezialisierte Einheit der Bundespolizei gefährliche Flugobjekte aufspüren und unschädlich machen können.
Drohnen als fliegende Kameras – Polizei darf jetzt selbst in die Luft gehen
Mit den neuen Paragraphen 38 und 39 erhält die Bundespolizei erstmals eine gesetzliche Grundlage für eigene Drohneneinsätze. Die fliegenden Geräte dürfen künftig Ton-, Bild- und Videoaufnahmen anfertigen – etwa bei Einsätzen an Bahnhöfen, Flughäfen oder Demonstrationen.
Ziel ist, unübersichtliche Lagen schneller zu erkennen und Einsatzkräfte besser zu koordinieren. Doch die Luftüberwachung hat Grenzen: Jeder Drohneneinsatz muss erkennbar erfolgen, für bestimmte Datenerhebungen ist eine richterliche Genehmigung nötig. Livebilder dürfen nur in Ausnahmefällen übertragen werden.
Kampf gegen gefährliche Flugobjekte – vom Laser bis zum GPS-Störer
Besonders spektakulär: Die Bundespolizei darf nun auch gegen Drohnen vorgehen, die eine Gefahr darstellen. Paragraf 39 erlaubt den Einsatz von Hightech-Systemen – von Detektoren zur Früherkennung über GPS-Störsender bis hin zu Lasern, die feindliche Drohnen neutralisieren können. Dazu kommen Funkblocker, sogenannte Jammer, und elektronische Abwehrmittel, die bei Bedarf kombiniert werden. Das Ziel: Schutz von Flughäfen, Bahnhöfen, Regierungsgebäuden und Schiffen. "Zur Abwehr einer Gefahr, die von unbemannten Fahrzeugsystemen ausgeht, die an Land, in der Luft oder zu Wasser betrieben werden, kann die Bundespolizei geeignete technische Mittel gegen das System, dessen Steuerungseinheit oder Steuerungsverbindung einsetzen, wenn die Abwehr der Gefahr durch andere Maßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre", heißt es in dem Paragrafen.
Historische Reform mit Streitpotenzial
Nach 30 Jahren ist das Bundespolizeigesetz damit grundlegend modernisiert. Während Befürworter von "mehr Sicherheit für alle" sprechen, warnen Datenschützer vor einem weiteren Schritt hin zum Überwachungsstaat. Wie weit darf die Polizei gehen, wenn Technik alles kann? Die Antwort auf diese Frage dürfte Deutschland noch länger beschäftigen.
Dobrindt: Drohnenabwehreinheit und -zentrum noch dieses Jahr
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will das geplante gemeinsame Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern und die vorgesehene Drohnenabwehreinheit bei der Bundespolizei noch in diesem Jahr einrichten. Das sagte der CSU-Politiker nach einer Kabinettssitzung vor Journalisten in Berlin. Die neue Drohnenabwehreinheit solle bei Bundespolizeidirektion 11 in Berlin angesiedelt werden, wo auch Spezialeinheiten wie die GSG 9 angesiedelt seien.
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bua/news.de/dpa
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