Beerdigungs-Gesetz: Bestattung im Garten - in diesem Bundesland ist es möglich

Eine Beisetzung im Garten der Familie: Das war bislang rechtlich nicht möglich. Ab Oktober soll sich das dank eines neuen Gesetzes allerdings ändern - zumindest für ein Bundesland. Wo die neuen Bestimmungen gelten, erfahren Sie hier.

Von news.de-Redakteur - Uhr

Künftig soll das Gesetz das Verstreuen der Asche im eigenen Garten oder in Flüssen erlauben. (Foto) Suche
Künftig soll das Gesetz das Verstreuen der Asche im eigenen Garten oder in Flüssen erlauben. Bild: picture alliance/dpa | Thomas Frey
  • Ab sofort soll in einem Bundesland ein neues Bestattungsgesetz gelten
  • Neue Bestimmungen ermöglichen auch Garten- und Fluss-Beisetzungen
  • Nur noch ein Viertel der Deutschen wünscht sich eine klassische Bestattung

Es war schon lange der Wunsch vieler Deutscher - nun soll ein neues Gesetz die Bestattung im Garten und in Flüssen immerhin in einem Bundesland ermöglichen. Ab Oktober gelten geänderte Bestimmungen für Bestattungen in Rheinland-Pfalz. Das neue Beerdigungsgesetz hat der Landtag am Mittwoch beschlossen. Was genau dann erlaubt ist, erfahren Sie hier.

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Nur noch 25 Prozent wünschen sich klassische Bestattung

"Nach über 42 Jahren haben wir einen neuen Rahmen geschaffen, der individuelle Vorstellungen und Wünsche der Menschen im Land mit einem würdevollen Abschiednehmen in Einklang bringt", so der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch. "Viele Menschen wollen sich mit dem Gedanken auseinandersetzen, was mit ihnen nach ihrem Ableben geschieht." In der Tat wünschen sich immer mehr Menschen Alternativen zur traditionellen Bestattung auf dem Friedhof. Das zeigt auch eine aktuelleUmfrage im Auftrag von Aeternitas e.V., der Verbraucherinitiative Bestattungskultur. Nur 25 Prozent bevorzugen für sich eine klassische Urnen- oder Sarggrabstätte auf einem Friedhof. Zum Vergleich: Im Jahr 2013 lag dieser Anteil noch bei 49 Prozent.

Wunsch nach neuen Bestattungsmethoden wird erfüllt

Die Zahlen beweisen: Die Bestattungskultur in Deutschland unterliegt einem Wandel. Dem Wunsch nach Alternativen zu einer klassischen Bestattung auf dem Friedhof kommt der Landtag Rheinland-Pfalz nun mit dem neuen Gesetz nach. Traditionelle Beisetzungen sollen natürlich weiterhin möglich bleiben, wie Hoch erklärt: "Wer keine neue Bestattungsform für sich wählt oder dieses nicht im Vorfeld schriftlich erklärt, der kann wie bisher auch in einem Sarg oder einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden." Damit sollen Tradition und Friedhofskultur weiterhin erhalten bleiben, während neue Räume für individuelle Bestattungswünsche geschaffen werden sollen.

Bestatter bereiten sich auf Fluss-Beisetzungen vor

Die Asche Verstorbener darf im Bundesland Rheinland-Pfalz von den Angehörigen nun also sowohl im Garten als auch in Rhein, Mosel, Lahn und Saar verstreut werden. Bisher sind See-Bestattungen in Deutschland nur in Nord- oder Ostsee erlaubt. Auch finanzielle Gründe sollen bei der Entscheidung eine Rolle gespielt haben - denn eine Beerdigung auf dem Friedhof ist kostspielig. Die Asche lediglich im Garten oder im Fluss zu verstreuen ist hingegen deutlich günstiger.

Bestatter haben entsprechend bereits angekündigt, sich Boote anzuschaffen, um würdevolle Fluss-Bestattungen zu ermöglichen. Allerdings gibt es auch einige warnende Stimmen: Das Krematorium Landau warnt, dass künstliche Hüftgelenke und Zahngold in die Gewässer gelangen könnten. Diese Teile können nicht vollständig verbrannt werden, erklären die Verantwortlichen gegenüber dem SWR.

"Keinen Ort mehr, der den Tod überdauert" - CDU warnt vor schwindendem Andenken

Damit die Bestattung im Wasser oder Garten ermöglicht wird, wird gleichzeitig in Rheinland-Pfalz auch die Sargpflicht gestrichen. Das bedeutet, dass eine Beerdigung dann auch nur im Tuch möglich ist. Das gilt allerdings nur auf dem Friedhof. Diese Änderung betrifft besonders Menschen wie Muslime, die traditionell nicht im Sarg beerdigt werden möchten. Kritik gab es vor allem seitens der CDU. Der Fraktions-Abgeordnete Christoph Gensch warnte davor, dass ärmere Menschen durch das Gesetz künftig noch schneller aus dem Gedächtnis verschwinden würden: "Sie haben keinen Ort mehr, der den Tod überdauert."

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