Berlin: Berliner Polizei geht weiter gegen Pro-Palästina-Parole vor

Gerichte entscheiden unterschiedlich: Mal gibt es eine Strafe für das Verwenden einer umstrittenen propalästinensischen Parole, mal einen Freispruch. Demonstranten werden trotzdem weiter verfolgt.

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Das Berliner Reichstagsgebäude und die Spree. Aktuelle Nachrichten aus und über Berlin hier auf news.de. (Foto) Suche
Das Berliner Reichstagsgebäude und die Spree. Aktuelle Nachrichten aus und über Berlin hier auf news.de. Bild: Adobe Stock / neirfy

Die Berliner Polizei wird trotz unterschiedlicher rechtlicher Bewertung weiterhin einschreiten, wenn Menschen die umstrittene propalästinensische Parole "From the river to the sea, palestine will be free" skandieren. Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein freies Palästina geben auf einem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer – dort, wo sich jetzt Israel befindet.

Da die Staatsanwaltschaft von der Strafbarkeit des Slogans ausgehe, müsse die Polizei die Personalien aufnehmen, erklärte Behördensprecherin Anja Dierschke. "Beim Vorliegen eines Anfangsverdachts einer Straftat sind wir verpflichtet, diese zu verfolgen und deren Fortsetzung zu verhindern."

Der Hintergrund

Angesichts unterschiedlicher Urteile Berliner Gerichte zur Strafbarkeit der Parole, die das Existenzrecht Israels infrage stellt, herrscht bei der Polizei Unsicherheit. Die Staatsanwaltschaft sei darum um eine Bewertung der aktuellen Rechtslage gebeten worden, so Dierschke. Diese sieht weiterhin einen Anfangsverdacht für die Strafbarkeit der Parole. "Eine Klarstellung der Strafbarkeit durch ein Obergericht wäre für uns alle immens wichtig", so Dierschke.

Das Bundesinnenministerium hatte die Parole als Kennzeichen der verbotenen islamistischen Palästinenserorganisation Hamas eingeordnet.

Unterschiedliche Urteile

In Berlin hatte zuletzt das Amtsgericht Tiergarten eine Aktivistin freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Rechtsmittel eingelegt. Im November 2024 hatte hingegen das Landgericht Berlin in einem anderen Fall eine Frau für die Verbreitung der Parole wegen Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Staatsanwaltschaften in anderen Bundesländern ordnen die Parole ebenfalls entsprechend ein und verfolgen sie strafrechtlich, darunter Bayern, das Saarland sowie Sachsen und Thüringen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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