
Er galt als Deutschland-Chef der Terrormiliz Islamischer Staat: Der zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilte IS-Terrorist Abu Walaa klagt gegen seine Ausweisung aus Deutschland. An diesem Mittwoch (10.00) soll der Fall im Beisein von Walaa am Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt werden (Az. 27 K 7349/23).
Der muss regulär noch bis 2027 hinter Gittern sitzen und soll aus einem Gefängnis am Niederrhein nach Düsseldorf gebracht werden. Mit seinem Eilantrag gegen seine Ausweisung war er vor einem Jahr weitgehend gescheitert. Nun wird im sogenannten Hauptsacheverfahren verhandelt.
"Gefahr für die öffentliche Sicherheit"
Im Eilverfahren hieß es, die nationale Sicherheit rechtfertige seine Ausweisung. Das Vorgehen des Kreises Viersen, gegen den sich die Klage des Irakers richtet, sei rechtmäßig, so die Richter damals. Die von Abu Walaa ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit wiege so schwer, dass auch die Belange seiner sieben Kinder einer Ausweisung nicht entgegenstünden. Abu Walaa hatte argumentiert, im Irak drohe ihm die Todesstrafe.
Er war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de
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