Berlin: Miersch: Pauschale Rückweisungen wird es nicht mehr geben können

Die Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen ist umstritten. Für den SPD-Fraktionschef steht die Praxis nun auf dem Prüfstand - erst recht nach einer Berliner Gerichtsentscheidung.

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Das Berliner Reichstagsgebäude und die Spree. Aktuelle Nachrichten aus und über Berlin hier auf news.de. Bild: Adobe Stock / neirfy

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sieht nach der Berliner Verwaltungsgerichtsentscheidung zur Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze Handlungsbedarf für Schwarz-Rot. "Pauschale Rückweisungen wird es aus meiner Sicht nicht mehr geben können, weil die Gerichte das stoppen werden", sagte Miersch der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Die drei Somalier sind mittlerweile wieder in Berlin.

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"Praxis noch mal überprüfen"

Miersch sagte, der Beschluss des Gerichts werfe sehr grundsätzliche Fragen auf. Die schwarz-rote Regierung werde sich damit auseinandersetzen müssen. "Das hat der Kanzler (Friedrich Merz) im Übrigen auch sehr deutlich erklärt, als er sagte, dass vor dem Hintergrund dieser gerichtlichen Entscheidung die Praxis noch mal überprüft werden muss", sagte Miersch. "Und das erwarte ich jetzt auch, weil wir ansonsten erleben werden, dass wir in den nächsten Monaten weitere Verfahren verlieren."

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am 7. Mai intensivere Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, künftig sollten auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. Kanzler Merz (CDU) erklärte zuletzt, er halte an der Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze auch nach der Verwaltungsgerichtsentscheidung fest. Die Entscheidung enge die Spielräume zwar möglicherweise noch einmal etwas ein. Aber man wisse, dass man nach wie vor Zurückweisungen vornehmen könne.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

/roj/news.de

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