Berlin: Dobrindt: Europäischer Gerichtshof soll Thema Zurückweisungen klären

Der Innenminister hält trotz einer Gerichtsentscheidung am harten Kurs an den Grenzen fest. Seiner Meinung nach soll notfalls das höchste europäische Gericht darüber urteilen.

Erstellt von - Uhr

Das Berliner Reichstagsgebäude und die Spree. Aktuelle Nachrichten aus und über Berlin hier auf news.de. (Foto) Suche
Das Berliner Reichstagsgebäude und die Spree. Aktuelle Nachrichten aus und über Berlin hier auf news.de. Bild: Adobe Stock / neirfy

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hält an verstärkten Grenzkontrollen fest und will den Europäischen Gerichtshof über die umstrittenen Zurückweisungen entscheiden lassen. Das Berliner Verwaltungsgericht habe in seiner jüngsten Entscheidung angemerkt, dass die Begründung für die Anwendung von Artikel 72 - einer Ausnahmeregel im Europäischen Recht - nicht ausreichend sei, sagte Dobrindt den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Wir werden eine ausreichende Begründung liefern, aber darüber sollte der Europäische Gerichtshof entscheiden."

Dobrindt sagte weiter: "Ich bin der Überzeugung, dass wir uns mit unseren Maßnahmen innerhalb des europäischen Rechts bewegen." Man müsse die Migrationswende auch deswegen herbeiführen, um zu vermeiden, dass politische Kräfte wie die AfD in die Lage kämen, radikale Lösungen umzusetzen. Ein mögliches Veto des Europäischen Gerichtshofs gegen Zurückweisungen würde er aber "selbstverständlich" akzeptieren, so der Innenminister.

Weitere aktuelle News im Ressort "Politik":

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Die drei Somalier sind mittlerweile wieder in Berlin.

Dobrindt hatte am 7. Mai intensivere Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, künftig sollten auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. Kanzler Friedrich Merz (CDU) erklärte zuletzt, er halte an der Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze auch nach der Verwaltungsgerichtsentscheidung fest.

Folgen Sie News.de schon bei Facebook, YouTube und WhatsApp? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.

Bleiben Sie dran!

Wollen Sie wissen, wie das Thema weitergeht? Wir informieren Sie gerne.