Neue Regelungen: Ab Mai kommt das digitale Passfoto für Ausweise - mit Mängeln

Passfotos in Papierform sollen in Deutschland bald der Vergangenheit angehören: Ab Mai wird das digitale Lichtbild für Ausweise eingeführt. Zu Beginn soll es allerdings noch Ausnahmen geben.

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Die technische Umsetzung der digitalen Passfotos in den Bürgerämtern dürfte noch dauern. (Foto) Suche
Die technische Umsetzung der digitalen Passfotos in den Bürgerämtern dürfte noch dauern. Bild: picture alliance/dpa | Jens Kalaene
  • Digitale Passbilder kommen ab dem 1. Mai
  • Vielerorts sind die Voraussetzungen nicht gegeben
  • Noch bis zum 31. Juli sind daher auch Papierfotos gültig

Zum 1. Mai wird in Deutschland das digitale Lichtbild für Ausweise eingeführt. Papierfotos bleiben zumindest zu Beginn dennoch eine Weile gültig. Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mitteilte, werde diese bis mindestens zum 31. Juli in Ausnahmefällen weiterhin akzeptiert. Hintergrund sind unter anderem Verzögerungen bei der technischen Ausstattung in einigen Bürgerämtern. Über die Ausnahmeregelung hatte zuerst die "Bild" berichtet.

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Ab Mai sollten von der Passbehörde eigentlich nur noch digitale Fotos akzeptiert werden, die direkt in der Behörde angefertigt werden. Wer darauf besteht, diese in einem professionellen Fotostudio aufnehmen zu lassen, kann dies ebenfalls tun. Die Fotos werden auf einem festgelegten, sicheren Übermittlungsweg vom Studio an die Passbehörde gesendet. Bei digitalen Fotos, die elektronisch übersandt werden, prüft die Passbehörde dann auch gleich, ob das übermittelte Bild den Anforderungen an biometrische Fotos entspricht. Mit den neuen Vorgaben soll sichergestellt werden, dass die Fotos nicht manipuliert oder gefälscht werden und richtlinienkonform sind.

Mängel sind bereits seit Längerem bekannt

Neben einer fehlenden TÜV-Zertifizierung für das digitale Verfahren soll es bisher auch an der technischen Umsetzbarkeit gemangelt haben. "Viele Kommunen haben aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl ihre Ressourcen zunächst in die reibungslose Durchführung der Wahlen investiert", so ein Sprecher des Bundesinnenministeriums zur "Bild". "Auch die Arbeitskampfmaßnahmen in den Kommunen führten punktuell dazu, dass für den Rollout vorgesehene Standorte nicht ausgestattet werden konnten." Vielerorts seien die Mitarbeiter im Hinblick auf die kommenden Änderungen zudem noch nicht geschult worden.

Das Problem soll wohl bereits im Februar bekannt gewesen sein. In einem Dokument, das an alle 5.867 Passbehörden in Deutschland verschickt wurde und das der "Bild" vorliegt, heißt es: "Auch, wenn nach der technischen Richtlinie ab Mai geänderte Anforderungen an die Lichtbilder gelten, bedeutet dies nicht, dass die technische Möglichkeit, papiergebundene Lichtbilder zu verarbeiten, abgeschaltet wird." Die Behörden rechneten daher bereits zum Jahresbeginn damit, dass auch im Mai die technischen Möglichkeiten nicht überall gegeben sein würden. Laut Auskunft des Innenministeriums sollen Bürger bei Terminen im Amt vorab darüber informiert werden, ob Papierfotos akzeptiert werden. Sollte diese Information ausbleiben, dürfen die Behörden Bürger allerdings auch nicht einfach wegschicken. Das wäre eine "Sorgfaltspflichtverletzung", so ein Sprecher des Ministeriums zur "Bild".

Digitalfoto-Vorgabe wurde bereits 2020 beschlossen

Das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen" hatte Bundestag und Bundesrat bereits im Herbst 2020 passiert. Fast fünf Jahre sind inzwischen vergangen. Im Gegensatz zu anderen Maßnahmen wie der Speicherung von Fingerabdrücken, die 2021 realisiert wurde, könnte es dennoch dauern, bis der Umstieg auf digitale Fotos gelingt. Papierfotos sollen daher in Ausnahmefällen weiterhin gültig bleiben. Als Ausnahmefall soll nach Auskunft des Bundesinnenministeriums bis zum 31. Juli gelten, wenn ein Bürger im April ein Foto von sich machen lässt, aber erst im Mai den Termin zur Beantragung des Ausweises hat. Auch falls die Behörde vor Ort noch nicht die notwendige Technik zum Erstellen eigener Lichtbilder beziehungsweise zur Erfassung digitaler Bilder von Fotodienstleistern hat, könnte ein Foto auf Papier angenommen werden.

In Ausnahmefällen verzichten Ämter auf Foto-Gebühr

Laut Innenministerium sollen die Kommunen zu Beginn bei Vorlage eines Papierfotos, das den gültigen biometrischen Anforderungen entspricht, keine Gebühr für die Aufnahme digitaler Fotos erheben. Dies gilt nur für die Ämter, die über die technischen Voraussetzungen verfügen. Denn gesetzlich sind die Kommunen zwar verpflichtet, künftig die Technik bereitzustellen, um digitale Fotos annehmen zu können. Doch eine Verpflichtung, vor Ort ein Gerät zum Erstellen von ausweistauglichen Fotos vorzuhalten, gibt es nicht. Dem Vernehmen nach wollen einige Bürgerbüros in kleineren Kommunen auch aus Rücksicht auf Fotogeschäfte in der Gemeinde darauf verzichten.

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/bua/news.de/dpa

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