Geplante Gesetzesverschärfung: Opferhilfe zu K.-o.-Tropfen: Härtere Strafen helfen kaum

Wer seine Opfer mit K.-o.-Tropfen betäubt und dann ausraubt oder vergewaltigt, soll künftig härter bestraft werden. So will es der Bundestag beschließen. Kaum mehr als Symbolpolitik, meinen Kritiker.

Erstellt von - Uhr

Eine Polizeiabsperrung vor einem Streifenwagen (Symbolbild). (Foto) Suche
Eine Polizeiabsperrung vor einem Streifenwagen (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / DABLJU (Symbolbild)

Die geplante Strafverschärfung für den Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen bei Vergewaltigungen ist aus Sicht der Hilfsorganisation "Kein Opfer" kaum mehr als Symbolpolitik. Die meisten Täter würden nämlich gar nicht erst überführt, sagte die Vorstandsvorsitzende des gemeinnützigen Vereins, Nina Fuchs, dem Radiosender WDR 5. Dennoch ist eine Reform geplant: Wer die gefährlichen Substanzen für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll künftig mit mindestens fünf - statt wie bislang drei - Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Das will der Bundestag heute beschließen.

"Wenn man sich mit dem Thema beschäftigt, dann weiß man, dass es so gut wie keine Verurteilungen gibt. Und höhere Strafen helfen ja nur etwas bei Verurteilungen", gibt Fuchs zu bedenken. Die meisten Fälle werden ihren Angaben zufolge nie angezeigt - etwa aus Scham oder wegen der schwierigen Beweisführung. Auch deshalb gebe es ein "riesengroßes Dunkelfeld". Und wer zur Polizei gehe, bekomme dort oft keine richtige Hilfe oder falsche Ratschläge, kritisierte Fuchs.

Landesweite Anlaufstellen für Opfer gefordert

Als Opferhelferin plädiert sie dafür, Polizisten und Justizpersonal in Sachen "vertrauliche Spurensicherung" zu schulen, damit sie die Dringlichkeit des Problems erkennen - denn K.-o.Tropfen seien nur wenige Stunden im Blut und Urin nachweisbar. Fuchs fordert deshalb, landesweit niederschwellige Teststellen zu schaffen, in denen Betroffene rund um die Uhr kostenfrei Proben abgeben können - damit sie später gerichtsfest nachweisen können, dass sie vor einem Raub oder einer Vergewaltigung auf perfide Weise benommen, wehrlos oder bewusstlos gemacht wurden.

Die Reform soll eine Schutzlücke schließen. Der Bundesgerichtshof hatte 2024 entschieden, dass K.-o.-Tropfen nicht als gefährliches Werkzeug im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien. Der Unrechtsgehalt sei aber mit den übrigen Fällen des besonders schweren sexuellen Übergriffs vergleichbar, heißt es im Reformentwurf. Dadurch steigt die Mindeststrafe von drei auf fünf Jahren.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Weitere aktuelle News zum Thema "Kriminalität":

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.