Gerichtsurteil in Hannover: Partnerin betäubt und vergewaltigt – Zwölf Jahre Haft

Heimlich mischt ein Mann seiner Partnerin Schlafmittel in Getränke, vergewaltigt sie Dutzende Male und verbreitet Videos der Taten. Das Gericht spricht von "maximal verstörenden" Aufnahmen.

Erstellt von - Uhr

Aktuelle Nachrichten zum Thema Kriminalität lesen Sie hier auf news.de (Symbolbild). (Foto) Suche
Aktuelle Nachrichten zum Thema Kriminalität lesen Sie hier auf news.de (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / Heiko

Weil er seine damalige Lebensgefährtin immer wieder betäubt, vergewaltigt und die Taten gefilmt hat, ist ein Mann aus der Region Hannover zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Hannover sprach ihn unter anderem der schweren Vergewaltigung in 33 Fällen schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sein Verteidiger Marcin Raminski kündigte an, eine Revision zu prüfen.

Das Gericht verurteilte den 39-Jährigen außerdem wegen schwerer sexueller Nötigung in sieben Fällen. Bei allen 40 Sexualstraftaten kamen gefährliche Körperverletzung und die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen hinzu. In fünf weiteren Fällen wurde er allein wegen solcher Bildaufnahmen verurteilt.

Schlafmittel in den Tee gemischt

Nach Überzeugung der Kammer mischte der Polen seiner Partnerin in der gemeinsamen Wohnung in Ronnenberg bei Hannover heimlich ein verschreibungspflichtiges Schlafmittel in Getränke, meist in Tee. Anschließend nahm er sexuelle Handlungen an der Frau vor, die sich laut Kammer in einem Zustand nahe der Bewusstlosigkeit befand. Manche Taten zogen sich über Stunden hin. Er filmte sie mit seinem Mobiltelefon und verbreitete einen Teil der Aufnahmen im Internet.

In Chatgruppen brüstete sich der Mann nach den Feststellungen des Gerichts mit den Taten und erhielt dafür Zuspruch. Teilweise setzte er auch Wünsche anderer Chatteilnehmer um. Der Vorsitzende Richter bezeichnete das gesichtete Videomaterial als "maximal verstörend". Die Taten seien mit einer besonderen Entwürdigung verbunden gewesen.

Geständnis wirkte strafmildernd

Die Kammer stützte sich vor allem auf ein umfassendes Geständnis, das sie unter anderem anhand der Videos überprüfte. Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte noch geschwiegen. Sein Geständnis und die gezeigte Reue berücksichtigte das Gericht strafmildernd. Es hielt ihn für voll schuldfähig.

Die Frau leidet nach den Feststellungen des Gerichts unter Panikattacken und Schlafstörungen. Schon während der Tatzeit hatte sie mit Müdigkeit und Schwindel zu kämpfen – ohne die Ursache zu kennen. Ihre Anwältin Christina Rust schilderte nach dem Urteil auch die Belastung durch die verbreiteten Aufnahmen: "Sie weiß nicht, wo die noch existieren. Sie weiß nicht, wann die wieder auftauchen."

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Weitere aktuelle News zum Thema "Kriminalität":

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.