Kriminalität: Schwere Misshandlungsvorwürfe gegen Krippenerzieherin

Vor Gericht schweigt die Angeklagte. Dafür beschreiben andere, was Kinder in der Münchner Einrichtung erlebt haben sollen – von Beschimpfungen bis zu körperlicher Gewalt.

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Eine Krippenerzieherin, die wegen körperlicher wie seelischer Misshandlung von Kleinkindern angeklagt ist, hat vor Gericht zu den Vorwürfen geschwiegen. Daher schilderte zunächst die Sachbearbeiterin der Polizei von den schwierigen Ermittlungen, die aber doch ein einheitliches Bild ergeben hätten: Die kleinen Kinder hätten ihre eingenässte Kleidung weiter tragen müssen, seien angeschrien und grob am Arm gepackt worden, schilderte die Beamtin vor dem Amtsgericht München.

Auch dass ihnen Essen verweigert wurde, habe sich in den Aussagen ebenso durchgezogen wie Beleidigungen. Die Staatsanwältin ging in ihrer Anklage noch darüber hinaus. Die 58-Jährige soll etwa ein zweijähriges Kind mit den Worten "ich töte dich" bedroht haben - was eine Zeugin später bestätigte. Einen anderen Zweijährigen habe die Angeklagte am Handgelenk gepackt und zu Boden geschleudert, so dass der Kleine eine behandlungsbedürftige Verletzung erlitt. Auch habe die Erzieherin Kinder teils aufgrund ihrer Herkunft beziehungsweise fehlender Deutschkenntnisse beleidigt und herabgewürdigt.

Elf Fälle angeklagt

Die Angeklagte hatte die Leitung einer Gruppe inne, in der sich mehrheitlich Kinder im Alter von ein bis drei Jahren befanden. In unregelmäßigen, aber zunehmenden Abständen soll sie zwischen April 2024 bis zum Zeitpunkt ihrer Freistellung im Juli 2025 Kinder, gegen die sie eine Abneigung hegte, körperlich und verbal gezüchtigt haben. Die Folgen waren laut Staatsanwältin körperliche und/oder seelische Schmerzen der Kinder.

Die Frau ist deshalb der Misshandlung von Schutzbefohlenen in elf Fällen angeklagt; ein Fall war kurzfristig noch aufgenommen worden. Zunächst war auch die Leiterin der Kindertagesstätte wegen Beihilfe durch Unterlassen angeklagt, weil sie von Vorfällen gewusst, aber nichts unternommen haben soll. Das Verfahren wurde aber inzwischen gegen Zahlung einer Geldauflage und Besuch eines Kurses zur Gewaltprävention für Kita-Leitungen vorübergehend eingestellt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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