Kriminalität: Block-Prozess: Pressemitteilung zu Gutachten sorgt für Ärger
Nach der Vorstellung eines Gutachtens zu den Block-Kindern geht der Prozess öffentlich weiter. Der Verteidiger von Christina Block stellt einen besonderen Antrag.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Im Hamburger Block-Prozess hat der Rechtsanwalt von Christina Block einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt gestellt. Anlass ist eine Pressemitteilung des Gerichts zu einem nicht öffentlichen psychiatrischen Gutachten.
Die Gutachterin Mareike Schüler-Springorum hatte die Folgen der Entführung in der Silvesternacht 2023/2024 für Blocks Kinder beschrieben. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin waren der damals zehnjährige Junge und das 13-jährige Mädchen massiv traumatisiert worden.
Verstoß gegen Gebot zur Zurückhaltung?
Verteidiger Ingo Bott sieht in der Pressemitteilung einen Verstoß gegen den Beschluss zum Ausschluss der Öffentlichkeit. Sollte die Richterin davon gewusst oder sie veranlasst haben, habe sie gegen das Gebot zur Zurückhaltung verstoßen. Frühere Befangenheitsanträge der Verteidigung waren allesamt abgelehnt worden.
Die Staatsanwaltschaft wies den neuen Vorwurf zurück. Gerichtssprecher hätten die nicht öffentlichen Erörterungen verfolgen dürfen und keine Details veröffentlicht, die die Rechte der Kinder verletzten.
Christina Block ist angeklagt, im Zusammenhang mit einem Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung ihrer Kinder beauftragt zu haben. Sie bestreitet dies. Insgesamt gibt es sieben Angeklagte, darunter ihren Lebensgefährten, den früheren Sportmoderator Gerhard Delling, dem Beihilfe vorgeworfen wird.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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