Prozess (Gericht): Urteil erwartet im Mordprozess gegen Palliativarzt

Es geht um den Tod von 15 Menschen. Der Arzt soll sie bei Hausbesuchen ermordet haben. Für den Staatsanwalt muss mit mehr als einer lebenslangen Haftstrafe reagiert werden. Was sagt das Gericht?

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Eine Polizeiabsperrung vor einem Streifenwagen (Symbolbild). (Foto) Suche
Eine Polizeiabsperrung vor einem Streifenwagen (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / DABLJU (Symbolbild)

Im Mordprozess gegen einen Palliativarzt will das Landgericht Berlin am Mittwoch (13.00 Uhr) sein Urteil verkünden. Die Staatsanwaltschaft hat nach fast einjähriger Verhandlung die Höchststrafe für den 41-jährigen Deutschen gefordert.

Neben lebenslanger Haft für Mord in 15 Fällen beantragte Ankläger Philipp Meyhöfer, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe anzuordnen. Zudem forderte er ein lebenslanges Berufsverbot.

Nach Überzeugung des Staatsanwalts hat der Arzt von September 2021 bis Juli 2024 zwölf Frauen und drei Männern jeweils ein tödliches Gemisch verschiedener Medikamente verabreicht. Mehrmals habe er Feuer gelegt, um Spuren zu vertuschen. Als jüngstes Opfer führt die Anklage eine 25-Jährige auf, als ältestes eine 94 Jahre alte Frau. Alle waren schwerstkrank, ihr Tod stand aber nicht unmittelbar bevor.

Überraschendes Geständnis

Der Arzt hatte nach monatelangem Schweigen überraschend am 25. Juni gestanden, zwölf schwer kranke Patientinnen und Patienten bei Hausbesuchen getötet zu haben. Er habe sich eingeredet, das Richtige zu tun und Patienten "Leid und Siechtum" zu ersparen, hieß es in seiner Erklärung. Zum Abschluss des Prozesses entschuldigte er sich erneut bei den Hinterbliebenen.

Seine Verteidiger beantragten, weder die besondere Schwere der Schuld festzustellen, noch Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe anzuordnen. Der Arzt habe nicht aus niederen Beweggründen gehandelt. Er habe in der Vorstellung gelebt, Leid zu lindern. Ein Hang zum Töten sei nicht belegt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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