Eilmeldung: Verfassungsgericht bekräftigt Verbot von Kindersexpuppen

+++Eilmeldung+++ Das Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, ist verfassungskonform. Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie hier auf news.de.

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Das Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, ist verfassungskonform. Die gesetzliche Regelung, die das Herstellen, Verkaufen, Kaufen und Besitzen solcher Puppen untersagt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung basiert auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde automatisiert veröffentlicht. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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