Böllerverbot an Silvester 2025/26: Wann beginnt der Böllerverkauf - und wo darf am 31.12. Feuerwerk gezündet werden?

Die Argumente für ein bundesweites Böllerverbot sind ebenso überwältigend wie eine von mehr als 2,2 Millionen Menschen unterzeichnete Petition, doch in der Bundesinnenministerkonferenz herrscht weiter Uneinigkeit. Wo darf zu Silvester Feuerwerk gezündet werden und wo nicht?

Erstellt von - Uhr

Mehr als 2,2 Millionen Menschen haben die Petition mit dem Titel "Bundesweites Böllerverbot, JETZT!" unterschrieben. (Foto) Suche
Mehr als 2,2 Millionen Menschen haben die Petition mit dem Titel "Bundesweites Böllerverbot, JETZT!" unterschrieben. Bild: picture alliance/dpa | Sina Schuldt

Wann immer sich ein Jahr dem Ende zuneigt, verfallen Millionen Deutsche in immer gleiche Muster: Während allerorten gejammert wird, dass die Lebenserhaltungskosten immer mehr aus dem Ruder laufen, wird der Einzelhandel wenige Tage vor Silvester förmlich überrannt, sobald Böller und Silvesterraketen in den Verkauf gelangen. Ebenso verlässlich folgen dann an jedem Neujahrstag die Schlagzeilen über verheerende Böllerunfälle, nicht selten mit Todesfolge - obwohl eben jene durch Böllerverbote hätten unterbunden werden können.

Debatte um Böllerverbot zu Silvester 2025/26: Innenminister finden keinen Konsens

Auch im Dezember 2025 kocht die Debatte über ein bundesweites Böllerverbot wieder hoch. Die Gewerkschaft der Polizei Berlin erlebte jüngst eine überwältigende Resonanz auf eine Petition, die den Innenministern von Bund und Ländern vorgelegt wurde und in der sich mehr als 2,2 Millionen Menschen für ein bundesweites Verbot von privatem Silvesterfeuerwerk aussprachen. Zu einem derartigen in ganz Deutschland geltenden Verbot konnte sich die Innenministerkonferenz allerdings nicht durchringen: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) signalisierte in einer informellen Runde zwar Bereitschaft, künftig größere Gebiete als Böllerverbotszonen auszuweisen. Eine Änderung des Sprengstoffgesetzes kündigte er jedoch nicht an.

Rekord-Petition für Böllerverbot: Mehr als 2,2 Millionen Unterschriften gegen Silvesterfeuerwerk

Genau darauf hatten der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) gehofft. Beide setzen sich seit Längerem für Einschränkungen für privates Feuerwerk ein. Da ein bundesweites Verbot unter den Länderministern keine Mehrheit findet, fordern sie zumindest erweiterte Kompetenzen für Länder und Kommunen. Dafür wäre eine Anpassung der Verordnung zum Sprengstoffgesetz erforderlich, für die der Bund zuständig ist.

Im Rahmen der Konferenz überreichte die Gewerkschaft der Polizei Berlin eine Petition mit mehr als 2,2 Millionen Unterschriften an den IMK-Vorsitzenden Mäurer. "Das ist die größte Petition, die es gibt in Deutschland", erklärte der Berliner Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft (GdP) Stephan Weh bei der Übergabe eines USB-Sticks mit den gesammelten Unterschriften. Die Petition trägt den Titel "Bundesweites Böllerverbot, JETZT!" und verlangt ein vollständiges Verbot privater Pyrotechnik. "WWir brauchen ein sicheres Silvester für die Einsatzkräfte", betonte Weh. Auch Mäurer verwies auf die schwierige Situation der Rettungskräfte: "Und was da Polizeibeamte und Feuerwehrmänner erleben, das ist ein Alptraum." Der Bremer Senator wird sein Amt noch in diesem Jahr an die frühere Wehrbeauftragte Eva Högl übergeben.

Silvester 2025/26 ohne bundesweites Böllerverbot geplant - Feuerwerksverkauf ab 29.12.2025

Ein bundesweites Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper ist also bislang nicht absehbar - ab dem 29. Dezember 2025 wird es also voraussichtlich wieder Feuerwerkskörper zu kaufen geben. In der Regel findet der Feuerwerksverkauf an den letzten drei Werktagen im Jahr statt, weshalb der Böllerverkauf diesmal am Montag, dem 29. Dezember 2025 beginnt. Zum Verkauf angeboten werden dann Kleinfeuerwerk der Klasse II, die an Personen ab 18 Jahren verkauft und nur bis einschließlich 1. Januar 2026 gezündet werden dürfen.

Auch ohne bundesweites Verbot: Nordsee-Insel Föhr verbietet private Silvesterfeuerwerke

Während auf Bundesebene weiter ergebnislos debattiert wird, schafft die nordfriesische Insel Föhr Fakten: Zum Jahreswechsel 2025/26 gilt dort erstmals ein vollständiges Verbot für privates Silvesterfeuerwerk. Sämtliche Feuerwerkskörper der Kategorie F2 – also klassische Raketen, Böller und Fontänen – dürfen nicht gezündet werden. Die Insel begründet die seit Jahresbeginn geltende Regelung mit dem Schutz von Natur, Umwelt und Tieren. Die Nachbarinseln Amrum und Sylt haben entsprechende Verbote bereits seit Längerem. Der Einzelhandel auf allen drei Inseln verzichtet freiwillig auf den Verkauf von Pyrotechnik. Auch auf dem nordfriesischen Festland existieren zahlreiche feuerwerksfreie Zonen – vor allem zum Schutz der vielen Reetdachhäuser, deren Material leicht entflammbar ist.

+++ Update, 10.12.2025:Gericht kippt komplettes Böllerverbot auf Föhr und Amrum +++

 

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hat in einem Eilverfahren vorläufig das Komplettverbot für das Abbrennen von privatem Feuerwerk an Silvester auf Föhr und Amrum gekippt. Das Amt Föhr-Amrum hatte das Abbrennen per Verordnung verboten und sich dabei auf das Landes-Immissionsschutzgesetz gestützt. Zu diesem Jahreswechsel wäre das Verbot erstmals in Kraft getreten. Dagegen hatte ein Unternehmen, das Feuerwerkskörper verkauft, geklagt und, weil bis zum Jahreswechsel nicht mehr viel Zeit bleibt, außerdem einen Eilantrag gestellt. Dem hat das OVG mit Beschluss von Dienstag (09.12.2025) stattgegeben und die Verordnung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am 10. Dezember mitteilte. Ein Termin für die Verhandlung in der Hauptsache (Az. 5 KN 1/25) steht demnach noch nicht fest. Er wird den Angaben zufolge aber nicht vor dem Jahreswechsel stattfinden.

Nach Auffassung des Gerichts enthält das Landes-Immissionsschutzgesetz keine Rechtsgrundlage für das Feuerwerksverbot. Ein solches Verbot falle in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Sprengstoffrecht. Zur Gefahrenabwehr und zum Schutz vor Umwelteinwirkungen gebe es bereits umfassende bundesrechtliche Regelungen, unter anderem im Sprengstoffgesetz, teilte das Gericht weiter mit. So kann zum Beispiel verboten werden, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2, in die das klassische private Silvesterfeuerwerk fällt, in der Nähe von Gebäuden, die besonders brandempfindlich sind, abzubrennen. Hiervon wurde bereits in den vergangenen Jahren Gebrauch gemacht. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Böllerverbot zu Silvester: Wo sind Raketen und Feuerwerk streng verboten?

Ganz egal, ob Sie in einer Großstadt oder auf dem Dorf Silvester feiern und den Jahreswechsel mit Feuerwerk zelebrieren wollen: Nicht überall ist es erlaubt, Raketen und Böller zu zünden. Per Gesetz ist es beispielsweise strengstens verboten, vor Kirchen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen sowie Kindereinrichtungen Feuerwerk zu zünden - und das nicht nur zu Silvester, sondern das ganze Jahr hindurch. Ebenfalls als Verbotszonen gelten aufgrund der hohen Brandgefahr die Bereiche vor Fachwerkhäusern, Tankstellen sowie Gebäuden, die Reet-Dächer haben. Nachzulesen ist das Böllerverbot in Paragraf 23 in der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Übrigens herrscht auch auf den Nordsee-Inseln Sylt, Hallig Oland und Amrum sowie im Nationalpark Harz komplettes Böllerverbot.

Tierschützer fordern weitreichendes Böller-Verbot

Bereits vor Beginn der Innenministerkonferenz machte die Tierrechtsorganisation Peta mit einer Protestaktion auf sich aufmerksam. "Für Tiere ist Silvester der pure Horror", erklärte eine Aktivistin. Bei der Demonstration lagen Aktivisten mit Tier-Masken und Kunstblut zwischen Feuerwerksattrappen, andere hielten Plakate mit der Aufschrift "Feuerwerk tötet. Verbot jetzt!" hoch. Neben Peta sprechen sich auch die Deutsche Umwelthilfe und die Gewerkschaft der Polizei für ein Ende der privaten Böllerei aus. Sie verweisen auf Verletzungen, Umweltbelastungen und Müll als Folgen des Silvesterfeuerwerks.

Weitere Beiträge zum Thema:

/news.de/dpa/stg

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.