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Maddie McCann News: Die Untersuchung von Christian B. läuft! Erzielt die Polizei jetzt einen Durchbruch?

Hat Christian B. 2007 die damals dreijährige Madeleine McCann entführt? Er gilt als Hauptverdächtiger in dem Fall, der die Polizei seit über 15 Jahren beschäftigt. Nun erhoffen sich die Ermittler einen Durchbruch.

Ermittler erhoffen sich neue Erkenntnisse im Fall Madeleine McCann. (Foto) Suche
Ermittler erhoffen sich neue Erkenntnisse im Fall Madeleine McCann. Bild: picture alliance/dpa/PA Wire | John Stillwell

Am 3. Mai 2007 verschwand Madeleine "Maddie" McCann aus einer Ferienanlage an der Algarve in Portugal. Seit 2020 wird vermutet, dass der deutsche Christian B. die damals Dreijährige entführt hat. Er lebte von 1995 bis 2007 an der Algarve, ist unter anderem wegenKindesmissbrauchs vorbestraft und sitzt derzeit in Oldenburg eine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer Frau in 2005 in Praia da Luz, Portugal ab. Nun haben Untersuchungen begonnen, die im Fall Maddie einen Durchbruch bringen könnten.

Fall Madeleine McCann: Tatverdächtiger Christian B. wird auf körperliche Merkmale untersucht

Vor zwei Jahren nahm dieStaatsanwaltschaft Braunschweig die Ermittlungen gegen den 45-jährigen Christian B. aus Bayern auf. Nun wurde eine körperliche Untersuchung bei ihm durchgeführt, die neue Erkenntnisse bringen sollen. Bei einer erkennungsdienstlichen Behandlung wurden Fotos von seinen Tätowierungen, Narben und Muttermalen gemacht. Diese sollen jetzt mitTäterbeschreibungen durch Zeugenverglichen werden. Das gab die Staatsanwaltschaft am Freitag bekannt.

Kindesentführung: Verteidigung von Christian B. äußert sich noch nicht zu den Vorwürfen

Hans Christian Wolters, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, erklärte, dass der Verteidigung nun eine Einlassungsfrist eingeräumt werde, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Danach seien weitere Nachermittlungen und gegebenenfalls eine anschließende Anklage möglich. Bisher gab es noch keine Stellungnahme der Verteidigung. Gegenüber der dpa sagte Christian B.s Anwalt Friedrich Fülscher lediglich, dass ihm das Ergebnis der erkennungsdienstlichen Behandlung noch nicht vorliege.

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/bos/news.de/dpa

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