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Geschlechtergerechte Sprache: Schluss mit Gender-Gaga? Justizministerin will Gendern verbieten

Menschen, die sich an geschlechtsneutraler Sprache stören, dürfen vielleicht bald aufatmen, denn die Justizministerin Christine Lambrecht denkt über ein Gender-Verbot nach. Ist die Verwendung von Gendersternchen, Binnen-I und Gender-Doppelpunkt bald strafbar?

Justizministerin Lambrecht (SDP) möchte gendergerechte Sprache wie Gendersternchen und Doppelpunkt verbieten.  (Foto) Suche
Justizministerin Lambrecht (SDP) möchte gendergerechte Sprache wie Gendersternchen und Doppelpunkt verbieten.  Bild: (Symbolbild) aga7ta/AdobeStock

Sprache prägt Wirklichkeit fast genauso stark, wie es Taten tun. Daher ist es für viele wichtig, Gleichberechtigung nicht nur zu leben, sondern auch in der Kommunikation Gleichberechtigung walten zu lassen. Bislang legte der Duden keinen Standard für gendergerechte Sprache fest. Und so findet man vom Gendersternchen über das Binnen-I bis hin zu Gender-Doppelpunkt alle möglichen Varianten zum Ausdruck von Geschlechterneutralität. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) ist das zu viel. Sie sprach sich nun gegen das Gendern und für ein Verbot von Gendersternchen und Co. aus.

Justizministerin Lambrecht will Genderstern verbieten

Damit, dass ausgerechnet die Ministerin einer sozialdemokratischen Partei sich gegen geschlechtergerechte Sprache aussprechen würde, hätte wohl kaum jemand gerechnet. Bereits Mitte September 2021 will Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) eine Empfehlung an alle Ministerien und obersten Bundesbehörden sowie an das Kanzleramt herausgegeben haben, auf Gendersprache zu verzichten. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" am Mittwoch.

Verzicht auf Gender-Doppelpunkt, Binnen-I und Genderstern

In ihrem Schreiben soll Lambrecht die Behörden dazu aufgefordert haben, "Sonderzeichen als Wortbestandteile in der offiziellen Kommunikation nicht zu verwenden". Die Empfehlung begründete Lambrecht mit den Ausführungen des Deutschen Rechtschreiberats, der Gender-Sonderzeichen für rechtswidrig halte. Es sei nicht sichergestellt, dass Gender-Schreibweisen "allgemein verständlich sind".

Lambrecht, die seit Mai 2021 auch Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist, möchte, dass künftig auf jegliche Sonderzeichen zur Kennzeichnung von Genderneutralität verzichtet wird. Dazu zählen:

  • Gendersternchen wie in "Bürger*innen"
  • Binnen-I wie in "BürgerInnen"
  • Gender-Doppelpunkt wie in "Bürger:innen"

Gendergerechtigkeit: Auf generisches Maskulinum verzichten

Ganz auf geschlechtergerechte Sprache möchte Lambrecht aber nicht verzichten. So empfiehlt die SPD-Ministerin, das generische Maskulin immer dann zu vermeiden, wenn es auch eine weibliche Form des Wortes gebe. Abstrakte oder juristische Personen seien davon ausgenommen.

Von Geschlechtegerechtigkeit bei zusammengesetzten Wörtern wie Kanzlerinnenamt oder Ministerpräsidentinnenkonferenz rät Lambrecht ab. "Kanzleramt" und "Ministerpräsidentenkonferenz" seien ausreichend. 

Neutrale Begriffe statt weibliche oder männliche Form

Statt die weibliche oder männliche Form von Wörtern zu verwenden, spricht sich die Justiz- und Verbraucherministerin für neutrale Begriffe aus, wie Teilnahmeliste statt Teilnehmerliste, Pflegekraft statt Pfleger, Belegschaft statt Mitarbeiter und Vorsitz statt Vorsitzender. Sei dies nicht möglich, so rät Lambrecht dazu, beide Formen zu nennen (Pflegerinnen und Pfleger usw.).

Lambrecht verfasste 2020 ganzes Gesetz in weiblicher Form

Vor einem Jahr hatte Christine Lambrecht mit einem Gesetzentwurf des Justizministeriums, in dem sie ausschließlich die weibliche Form verwendete, für Unmut im Innenministerium gesorgt. Sie ruderte zurück, woraufhin das Gesetz in ausschließlich männlicher Form verabschiedet wurde. Lambrechts letztes Schreiben vom 16. September richtete sich weder an den Gesetzgeber (Bundestag) noch an den Bundespräsidenten, sondern an die Bundesverwaltung, die Ministerien, die Bundesgerichte und die Stiftungen des Öffentlichen Rechts.

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/bua/news.de

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