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Schock-Unfall bei Rostock: Suff-Fahrerin (53) kracht in Fußgängergruppe - Fußgängerin schwer verletzt

Sie stieg mit 2,28 Promille ins Auto und begann ihre Suff-Fahrt - dabei ist eine 53-jährige Autofahrerin in Rerik bei Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) in eine Menschengruppe gerast und hat eine Frau schwer verletzt.

Bei ihrer Suff-Fahrt mit 2,28 Promille raste eine Frau in Mecklenburg-Vorpommern in eine Menschengruppe und verletzte eine Frau schwer (Symbolbild). (Foto) Suche
Bei ihrer Suff-Fahrt mit 2,28 Promille raste eine Frau in Mecklenburg-Vorpommern in eine Menschengruppe und verletzte eine Frau schwer (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / kamaz007

Horror-Unfall in Mecklenburg-Vorpommern: Eine betrunkene Autofahrerin ist in der Nähe von Rostock in eine Menschengruppe gefahren, hat dabei eine Fußgängerin überfahren und die Frau schwer verletzt.

Betrunkene Autofahrerin rast in Menschengruppe - Fußgängerin schwer verletzt

Die 53-jährige Fahrerin wurde aber nicht festgenommen, weil es keine Anzeichen für eine mutwillige Tat gab, wie ein Sprecher am Donnerstagmorgen sagte. Passanten konnten die Frau nach ihrer gefährlichen Fahrt schließlich stoppen.

Unfall-Schock in Rerik bei Rostock: Suff-Fahrerin fährt Fußgänger an und setzt Fahrt fort

Am Mittwochabend gegen 21.20 Uhr war die Frau mit ihrem Auto in der Stadt Rerik erst gegen einen geparkten Wagen geprallt und fuhr dann auf dem Bürgersteig weiter. Dort krachte sie in eine fünfköpfige Menschengruppe. Eine Fußgängerin erlitt dabei schwere Verletzungen. Zwei weitere Menschen wurden angefahren und leicht verletzt. Die Fahrerin rollte mit ihrem Auto weiter und wurde nach 50 Metern von Passanten gestoppt, die sich vor den Wagen stellten und die Fahrertür öffneten. Die schwer verletzte Fußgängerin und die Leichtverletzten wurden in Krankenhäuser gebracht.

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Polizei leitet Ermittlungen gegen alkoholisierte Fahrerin ein

Ein Atemalkoholtest bei der Fahrerin ergab einen Wert von 2,28 Promille. Die Beamten nahmen der Frau den Führerschein ab und ermitteln nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung.

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/news.de/dpa

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