Erstellt von - Uhr

Corona-Regeln an Weihnachten 2020: Darf die Polizei meine Wohnung kontrollieren?

Zwar werden die Kontaktbeschränkungen an Weihnachten etwas gelockert, dennoch sind große Familienfeiern untersagt. Welche Regeln gelten in den Bundesländern? Wird die Polizei deren Einhaltung kontrollieren?

Mit einer erhöhten Polizei-Präsenz sollen die Corona-Regeln an Weihnachten kontrolliert werden. (Foto) Suche
Mit einer erhöhten Polizei-Präsenz sollen die Corona-Regeln an Weihnachten kontrolliert werden. Bild: dpa

Trotz Corona-Pandemie müssen Weihnachten und Silvester in diesem Jahr nicht ausfallen. Große Familienfeiern sind jedoch nicht erlaubt. Zwar lockern einige Bundesländer die Corona-Regeln an den Feiertagen, dennoch herrschen strenge Kontaktbeschränkungen. Zwar wird die Polizei die Einhaltung der Maßnahmen kontrollieren und die Präsenz im öffentlichen Raum erhöhen, von Haus zu Haus werden die Ordnungshüter aber nicht gehen.

Corona-Regeln an Weihnachten! Polizei appelliert an Bevölkerung schließt Hausbesuche aus

Die Polizeigewerkschaft appelliert an die Bevölkerung. "Man sollte nicht immer sofort die Polizei rufen. Diese Pandemie erfordert von uns allen auch ein Stück Zivilcourage", sagteJörg Radek, Vize-Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), gegenüber der "Süddeutschen Zeitung". "Ich würde erstmal selbst zu den Nachbarn gehen und - falls da wirklich zu viele Leute sind - sie bitten, sich an die Regeln zu halten." 

Auch müsse niemand befürchten, dass die Polizei "anlasslos von Haus zu Haus gehen und nachzählen werde, wie viele Leute am Tisch sitzen". Rechtliche wäre das auch gar nicht möglich. Eine solche Kontrolle würde gegen das Grundrecht auf Unversehrtheit der Wohnung verstoßen. "Aber wenn wir Hinweise bekommen, dass irgendwo Regeln verletzt werden, dann gehen wir dem nach", sagte Radek weiter.

Kontaktbeschränkungen im Überblick: So viele Menschen dürfen sich an den Feiertagen in den Bundesländern sehen

Bis zum 23.und ab dem 27. Dezember 2020 dürfen sich grundsätzlich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Doch an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen wird diese Regelung ein wenig gelockert. So sollen "Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahren" möglich sein. Aus wie vielen Haushalten diese Personen stammen, spiele dabei keine Rolle. Es gilt jedoch, dass sie dem "engsten Familienkreis" angehören müssen. Laut Bund-Länder-Beschluss sind das "Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige".

Teilweise unterscheiden sich die Regelungen jedoch von Bundesland zu Bundesland. Alle Regelungen finden Sie hier.

Lesen Sie auch: Studie beweist: Covid-19 dreimal tödlicher als Grippe.

Folgen Sie News.de schon bei Facebook und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos, tolle Gewinnspiele und den direkten Draht zur Redaktion.

/news.de/dpa

Themen: