Polizeifahndung Aachen, 23.10.26: Festnahme nach Feststellung von Aufenthaltsverbot - Bundespolizei nimmt 20-Jährigen fest
Die Polizei informiert über einen aktuellen Vorfall von Cyberkriminalität in Aachen. Was ist bisher bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Für einen 20-jährigen Marokkaner nahm seine Reise nach Aachen ein jähes Ende. Am Hauptbahnhof in Aachen klickten die Handschellen der Bundespolizei.
Gegen den 20-Jährigen bestand ein Aufenthaltsverbot für Deutschland, was von der Stadtverwaltung in Trier im nationalen Fahndungssystem ausgeschrieben war. Er war erst im September 2026 in die Niederlande abgeschoben worden.Da er dem Einreiseverbot durch den erneuten Aufenthalt in Deutschland nicht nachgekommen ist, erwartet ihn nun ein erneutes Strafverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz und eine Rückführung in die Niederlande. Er wurde in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen eingeliefert.
Eine weitere Festnahme konnte die Bundespolizei an der BAB 4 in Aachen-Vetschau verzeichnen.
Ein 53-jähriger Rumäne ging der Bundespolizei in Aachen-Vetschau ins Fahndungsnetz. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Essen wegen gemeinschaftlichen Computerbetruges gesucht. Hier lag ein Strafbefehl des Amtsgerichtes Essen aus dem Jahr 2025 vor. Der verhängte Strafbefehl erstreckte sich über eine Geldstrafe von fast 1100,- Euro. Da der Betreffende die Geldstrafe nicht zahlen konnte, muss er jetzt eine 25-tägige Haftstrafe antreten. Er wurde in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen verbracht. Von hier wird er in eine Justizvollzugsanstalt verlegt werden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 23.10.2026 gegen 12:10 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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