Polizei-News Düsseldorf, 25.09.26: Zoll prüft Gastronomiebetriebe in Solingen mit Gesundheitsamt und Ordnungsdienst

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall in Düsseldorf von heute (Fr), dem 25.09.26. Was ist heute passiert?

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Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte

Fünf Gastronomiebetriebe in Solingen wurden am 22. September 2026 von Zöllnerinnen und Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Standort Wuppertal, des Hauptzollamts Düsseldorf geprüft.Unterstützt wurde der Zoll dabei von Kolleginnen und Kollegen der Bezirksregierung Düsseldorf, der Lebensmittelüberwachung Solingen sowie des Kommunalen Ordnungsdienstes Solingen.

Geprüft wurden insgesamt 23 Arbeitnehmer aus 5 verschiedenen Betrieben.Dabei kam es zu folgenden Verdachtsfällen:

Zoll:

  • Verdacht auf Verstoß gegen die Stundenaufzeichnungspflicht in 2 Fällen
  • Verdacht auf Mindestlohnunterschreitung in 2 Fällen
  • Verdacht auf Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 2 Fällen
  • Verdacht auf illegale Einreise in einem Fall
  • Verdacht auf illegalen Aufenthalt in Deutschland in einem Fall
  • Verdacht auf Meldepflichtverstößen in 2 Fällen

Gesundheitsamt:

Ein Verwarngeld und ein Bußgeldverfahren mit angeordneten Nachkontrollen, u. a. wegen Hygienemängeln.

Kommunaler Ordnungsdienst:

Fehlende Nichtraucherkennzeichnung in 2 FällenFehlende Jugendschutzkennzeichnungen in 2 FällenVerstöße gegen die Preisangabenverordnung in einem Fall.Neun fehlende Pfandsiegel in einem Betrieb.

Bezirksregierung Düsseldorf:Hier wurden in allen fünf Betrieben Mängel festgestellt.

  • Keine ausreichende Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen
  • Keine Nachweise über vorgeschriebene Prüfungen elektrischer Arbeitsmittel
  • Abgelaufene Prüfsiegel von Feuerlöschern
  • Fehlende Arbeitsschutzdokumente
  • Eine verkeilte Brandschutztür.

Die Betriebe werden von der Bezirksregierung nun aufgefordert, die Mängel innerhalb einer gesetzten Frist zu beheben und der Arbeitsschutzverwaltung gegenüber nachzuweisen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Düsseldorf vom 25.09.2026 gegen 09:45 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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