Polizei-News Gelsenkirchen, 09.08.26: Zwei Fluchtversuche im Gelsenkirchener Hauptbahnhof scheitern - Bundespolizei verhaftet zwei gesuchte Männer
Ein Gewaltdelikt wurde aktuell von der Polizei in Gelsenkirchen gemeldet. Was ist heute passiert?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Am 8. August versuchten zwei Männer unabhängig voneinander, sich am Hauptbahnhof Gelsenkirchen durch Flucht polizeilichen Kontrollen zu entziehen. In beiden Fällen beendeten die Einsatzkräfte, einmal mit Hilfe eines aufmerksamen Bürgers, die Fluchtversuche. Beide Männer wurden per Haftbefehl gesucht.
Gegen 00:05 Uhr kontrollierten die Bundespolizisten einen 37-jährigen Deutschen im Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Während der Überprüfung ergriff der Mann aus Warendorf unvermittelt die Flucht. Ein Reisender reagierte umgehend und hielt den Flüchtigen fest. Bei der anschließenden Festnahme leistete der 37-Jährige aktiven Widerstand gegen die Einsatzkräfte. Die Beamten fesselten den Mann und brachten ihn anschließend in das Bundespolizeirevier in Gelsenkirchen.Ein Abgleich der Fingerabdrücke enthüllte schließlich den vermeintlichen Grund für seine Flucht. Gegen den Warendorfer lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen gefährlicher Körperverletzung vor. Der Beschuldigte hat aus einer ursprünglichen Gesamtfreiheitsstrafe von eineinhalb Jahren noch eine Restfreiheitsstrafe von 60 Tagen zu verbüßen. Nach Abschluss aller strafprozessualen Maßnahmen wurde er direkt in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am selben Tag, gegen 18:30 Uhr, flüchtete erneut ein Mann im Rahmen einer Personenkontrolle im Hauptbahnhof. Die Bundespolizisten stellten den 36-jährigen Deutschen jedoch umgehend, legten ihm Handschellen an und brachten ihn zur Wache.Die Identitätsfeststellung mittels Fingerabdrücken ergab, dass der wohnungslose Mann gleich von zwei Behörden gesucht wurde. Gegen ihn lagen zwei Untersuchungshaftbefehle des Amtsgerichts Leverkusen wegen Betrugs sowie ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln vor. Da er den geforderten Betrag des Vollstreckungshaftbefehls in Höhe von 630 Euro (inklusive 93 Euro Verfahrenskosten) nicht aufbringen konnte, droht ihm zudem eine 63-tägige Ersatzfreiheitsstrafe.Der 36-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zum Zweck der Vorführung vor dem zuständigen Haftrichter in das zentrale Polizeigewahrsam überstellt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 09.08.2026 gegen 15:15 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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