Polizei-News Hamm - Münster, 28.05.26: Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung für Hauptbahnhöfe in Hamm und Münster gegen Gewaltkriminalität

Ein Gewaltdelikt wurde aktuell von der Polizei in Hamm - Münster gemeldet. Was ist bisher bekannt?

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Die Bundespolizei führt im Zeitraum vom 29. bis 31. Mai 2026 einen bundesweiten Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität auf Bahnanlagen durch.

https://t1p.de/sar58

Hierbei rücken Bahnhöfe in den Fokus, die in der Vergangenheit durch eine erhöhte Zahl von Gewaltdelikten aufgefallen sind.

Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Münster betrifft dies die Hauptbahnhöfe in Hamm und Münster. Im Rahmen des Schwerpunkteinsatzes werden in den Bahnhöfen verstärkt Streifen sowie lageangepasste Kontrollmaßnahmen durchgeführt.

Darüber hinaus hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für den genannten Zeitraum eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von gefährlichen Gegenständen in den beiden Bahnhöfen untersagt.

Das Mitführverbot umfasst Gegenstände wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Nachbildungen von Schusswaffen fallen ebenso unter die Verfügung wie Schlagstöcke oder Reizstoffsprühgeräte.

Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung mit verstärkten Kontrollen überwachen. Verstöße gegen das Mitführverbot können ein Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen.

Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung eingesehen werden. Sie ist auf der Internetseite www.bundespolizei.deeingestellt und unter folgendem Link aufrufbar:

https://t1p.de/en4jq

Zudem werden in den Hauptbahnhöfen Hamm und Münster Plakate aushängen, die auf die bestehende Verbotszonen hinweisen.

Hintergrund:

Am Hauptbahnhof Hamm wurden im Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis zum 31. März 2026 insgesamt 61 Gewaltdelikte bearbeitet. Der Anteil der gefährlichen Körperverletzung an den Gewaltdelikten beträgt 7 Delikte oder 11,5 %. Unter den gefährlichen Körperverletzungen befinden sich 3 Straftaten, welche durch oder mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begangen wurden.

Am Hauptbahnhof Münster wurden im gleichen Zeitraum insgesamt 113 Gewaltdelikte bearbeitet. Der Anteil der gefährlichen Körperverletzung an den Gewaltdelikten beträgt 12 Delikte oder 10,6 % Unter den gefährlichen Körperverletzungen befinden sich 6 Straftaten, welche durch oder mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begangen wurden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 28.05.2026 gegen 12:47 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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